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senkrechten Schnitt durch die Krone und die über ihr befindliche Haut bis zum obern Rande des Knorpels; oder man spaltet, wenn die Fistelöffnung an der Krone um die Mitte des Knorpels ihren Sitz hat, von ihr aus die Haut und die Krone bis zu jenem Querscehnitt unter derselben durch. In dem einen wie in dem an- dern Falle entstehen zwei Hautlappen, welche man von dem Knorpel abpräparirt und hierdurch denselben bloſslegt, so dafs man seine äufsere Fläche deutlich se- hen und befühlen kann. Hierauf löset man ihn entwe- der auf dieselbe Weise, wie bei B.(S. 204) angege- ben, mit dem lorbeerblattförmigen Messer in zwei Hälf- ten heraus, oder, man trennt mit diesem Messer nur den obern Rand und die beiden Enden des Knorpels von den umgebenden Theilen, führt dann unter sein hinteres Ende ein starkes Knopfbistouri und schneidet ihn mit demsel- selben ebenfalls in zwei Hälften getheilt heraus.— Die Wundfläche wird nun von einzelnen Knorpelresten und vom ergossenen Blut gereiniget, die senkrechte Wunde der Haut und der Krone wird mit 3 bis 4 einzelnen Hef- ten der Knopfnath vereiniget, dann die Haut und Krone gelind an die unter ihnen befindliche Wundfläche ge- drückt, mit entsprechend dicken Wergpolstern bedeckt
und das Ganze mit einer Binde, wie bei B., zusam-
mengehalten.
Als eine Modifikation, die bei den sämmtlichen Me- thoden angebracht werden kann, ist noch zu erwähnen: daſs, wenn die Caries des Knorpels sicher nur auf das vordere oder auf das hintere Ende desselben beschränkt ist, man auch nur die eine oder die andere Hälfte, ja selbst nur einen kleineren Theil desselben abgetragen hat und dabei im Wesentlichen nach obigen Angaben verfahren ist. Die Heilung erfolgte, wie ich dies selbst erfahren, in manchen Fällen schnell und mit sehr wenig Veränderung des Hufes. Die französischen Thierärzte halten jedoch fast ohne Ausnahme die Wegnahme des ganzen Kuorpels zur Herbeiführung einer sichern Hei- lung für durchaus nöthig. Wenn man aber erwägt, daſs auch bei einer gut gelungenen Exstirpation des ganzen Knorpels stets ein Rand von demselben am Hufbein si-
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tzen bleibt und doch die Heilung ohne neue Caries und
und ohne Exfoliation erfolgt, so wird man diese Noth- wendigkeit nicht für alle Fälle als begründet, dagegen die theilweise Wegnahme des Knorpels unter den be- zeichneten Umständen als nützlich anerkennen. Bei An- wendung der letztern sind jedoch stets mit gröſster Sorg- falt nicht nur die wirklich kranken, sondern auch die verdächtigen, d. h. die gelb oder grünlich gefärbten Stel- len des Knorpels mit wegzunehmen. Letztere kann man
jedoch unter der Krone und Haut nicht immer bestimmt
erkennen, und in diesem Umstande liegt einerseits die Unsicherheit der partiellen Exstirpation, so wie aunde- rerseits eine Anregung zur Wahl des sub D. angege-
benen Verfahrens.
§. 182.
Die Nachbehandlung besteht, aufser ruhigem Ver- halten und magerer Diät, bei vollsäftigen kräſtigen Pfer- den auch in der Auwendung der antiphlogistischen Me- thode, örtlich in kalten Fuſsbädern während der ersten 4— 5 Tage. Eben so lange bleibt der erste Verband unverändert liegen, wenn nicht besondere Zufälle, wie z. B. zu heftige Auschwellung des Fufses, eine Aen- derung bedingen. Vor Abnahme des ersten Verbandes erweicht man denselben in lauwarmem Wasser. Die folgenden Verbände wiederholt man, je nach der Menge des Eiters, täglich oder einen Tag um den audern, und zwar entweder bloſs mit trockenem Werg oder mit Di- gestivmitteln, oder später mit austrocknenden Mitteln, je nach der Bildungsthätigkeit in der Wunde. Zeigt sich diese nur einigermaaſsen zu lebhaft, so sind die letz- tern Mittel und ein gleichmäſsig fester Verband nö- thig. Entstehen Wucherungen neben den Hornrändern, so ist das Wegnehmen eines etwa 2 Linien breiten Theils derselben, oder, wo sich der Rand tiefer getrennt findet, des ganzen getrennten Theils, nöthig.— Gelenkwun- den werden wie an andern Gelenken behandelt.— Nach der Heilung läſst man die Pferde, besonders wenn sie nach der zweiten Methode operirt sind, mit einem sog. geschlossenen Hufeisen beschlagen.
XALIA. Die operative Behandlung der Hornspalten.
§. 183.
Die Hornspalten an den Hufen der Pferde zeigen sich, abgesehen von ihrem verschiedenen Sitze an der Zehen-, Seiten- oder Trachtenwand in folgender, bei deren thierärztlichen Behandlung beachtenswerther Ver- schiedenheit:
4. als einfache Hornspalte, und zwar 1) mit unvollständiger Trennung vom Saume herab durch einen Theil der Hornwand;— 2) mit unvollständiger Tren- nung vom Tragerande hinauf durch einen Theil der Wand;— 3) mit vollständiger Trennung vom Saume bis in den Tragerand;
B. als complizirte Hornspalten, 1) verbun- den mit Entzündung der Fleischwand;— 2) mit Ver- letzung derselben;— 3) mit Hervorquellen und Ein- klemmung derselben;— 4) mit Lostrennung der nächst- liegenden Hornwand von der Fleischwand;— 5) mit
Einklemmung eingedrungener Erde, Sandes u. dgl.;— und 6) mit Steingallen, Vollhuf und andern krankhaften Zu- ständen des Hufes.
Bei den complizirten Hornspalten besteht fast immer Lahmgehen und die Thiere sind dadurch oft ganz un- brauchbar, die einfachen Spalten verursachen in der Re- gel keine Lahmheit, aber sie können sich durch neue schädliche Einwirkungen leicht in complizirte Spalten umwandeln und dann Lahmheit herbeiführen.
§. 184.
Bei der thierärztlichen Behandlung der Horuspalten hat man die Absicht,) entweder dieselben zu heilen, oder 5) nur eine vorhandene Complication und Lahmheit zu beseitigen, oder auch e) das Eutstehen der Compli- kationen und des Lahmgehens zu verhüten. Sehr oft wird von den Besitzern der Pferde nur die Bebandlung fär den zweiten oder dritten Zweck verlangt, weil die
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