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das Leben verloren hat, oder wenn es wegen einer als unheilbar erkannten schweren Verletzung, um seinen Leiden ein Ende zu machen, getödtet werden muſste;
2) wenn bei einer schweren Geburt die Gebärmutter „errissen und der Foetus in die Bauchhöhle ge- treten ist ¹),— und
3) wenn wegen zu groſser Enge und Deformität des
Beckens oder wegen zu bedeutender Degeneration des Muttermundes und der Scheide weder die Geburt auf gewöhnlichem Wege erfolgen, noch die Zerstückelung des Jungen ausgeführt werden kann, und wenn unter diesen Umständen: 4) durch das Zurückbleiben lebeusgefährliche Zufälle ent- stehen, oder— 5) wenn auch die Zerstückelung des Jungen allenfalls noch möglich wäre, aber
dem Eigeuthümer an der Erhaltung desselben mehr als an der der Mutter gelegen ist. In dem letzten Falle muſs immer erst erforscht wer-
den: ob das Junge noch am Leben ist. Dies lälst sich
annehmen: wenn man äufserlich am Leibe oder durch die Scheide noch Bewegungen des Foetus wahrnehmen kann,— wenn das abfliefsende Fruchtwasser nicht übelriechend ist,— und wenn man durch den geöffue- ten Muttermund noch Pulsation an dem Nabelstrange oder an den zu erreichenden Theilen des Foetus fühlen kann.— In den Fällen sub 1, 2 u. 3a ist die Opera- tion stets sogleich, ohne Zeitverlust und ohne weiteres Bedenken auszuführen. Ich halte es jedoch für nöthig, die Bemerkung hinzuzufügen: dafs in allen Fällen, wo bereits Zufälle von brandiger Entzündung, von Verblu- tung und gänzlicher Eutkräftung zugegen, oder die Ver- letzungen(wie sub 1 gesagt) unheilbar sind, die Mut- tertbiere nicht zuerst den Quaalen der Operation unter-
worfen und dann getõdtet werden sollten,— wie dies
in mehrern in der thierärztlichen Literatur beschriebenen Fällen der Art geschehen ist; soudern dafs man aus Menschlichkeit unter solchen Umständen die Thiere zu- erst tödten möge. Letzteres geschieht am besten durch den Genickstich, weil hierbei der Tod am schuellsten und ohne Blatverlust erfolgt. Wenn daun die Opera-
tion sogleich unternommen wird, hat der Tod der Mat-
ter keinen schädlichen Einflufs auf das Leben des Jungen. 448
§. 147.
Der sogenannte Kaiserschnitt soll, nach v. Hal-
ler ²), an Stuten schon von Hierokles oder eigent- lich von Absyrtus in Vorschlag gebracht sein; dies ist jedoch, wie Brugnone) es nachweiset, nicht rich- dg, und es secheint vielmehr, uls ob Leetzterer ihn im die Thierheilkunst eingeführt habe; obgleich es wahr- scheinlich ist, dafs die Operation in praæi schon lange
) Uben: so könnte eine sog. Bauchschwangerschaft, wenn sie er- Aannt wird(was aber gewiss selten gelingt), und wenn durch sie gefährliche Zufälle erzeugt werden, eine Veranlassung zur Ope- ration sein.. *) Biblioth. chirurgic. T. I. S. 101. ) Trattato delle Razze de' Cavalli. Torino 1781.(Von der Zucht der Pferde, Esel und Maulthiere u. s. w. übersetzt von G. Fech- ner. Prag, 1790. 8. 266.)
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vorher ausgeführt worden ist. Später haben Joerg ¹), Günther ²) und Dieterichs*) dieselbe vollständig beschrieben, und mehrere andere Thierärzte haben ein- elne Fälle über ihre Ausführung an Stuten*), Kühen ⁵*), Schaafen ⁰6) und Schweinen) mitgetheilt. Ich habe sie, aufser an Pferden und Kühen, auch an Hündinnen mit gutem und mit schlechtem Erfolge gemacht.
Nach den bisherigen Beobachtungen kann die Ope- ration entweder à) an der untern Bauchfläche in der weiſsen Linie, oder— 5) an einer Flanke(gewöhn- lich an der rechten, und bei Wiederkäuern wegen der Lage des Wanstes uur an dieser) ausgeführt werden.
Der Gebärmutterschnitt in der weiſsen Linie ist mit gröſserer Schwierigkeit verbunden als der an der Flanke, weil bei jenem die Operationsstelle zum Theil zwischen den Hiuterbeinen liegt und deshalb schwerer zugänglich jst. Er ist aber auch mit gröſserer Gefahr begleitet, weil nach ihm die Last der Baucheingeweide gerade auf die Wunde fällt, so daſs diese mehr auseinander gedrängt wird, deshalb mit grölster Mühe kaum verei- niget zu erhalten ist und aufserdem zu Einklemmung und Vorfall, oder selbst in günstigen Füllen zu Ver- wachsungen der Eingeweide mit den W audrändern, Ge- legenheit giebt. Reiſsen die Wundhefte aus, so ist Pro- lapsus der Eingeweide unvermeidlich und die Nachhölſe höchst schwierig. Der Gebärmutterschnitt durch die Flanken ist viel leichter, an Kühen zuweilen selbst im Siehen der Thiere ausführbar(Chretien a- a. 0.). Die Wunde ist viel leichter vereiniget zu erhalten und die bezeichneten üblen Zufälle ſinden weniger statt. Er ver- dient deshalb den Vorzug vor dem erstern, welcher nur allein den Vortheil zu gewähren scheint, daſs bei ihm ein leichterer Abflofs der in die Bauchhöble ergossenen Flässigkeiten möglich ist. Allein dieser sekundäre Zu- stand ist von keiner groſsen Bedeutung.
§. 148.
Man gebraucht zu dieser Operation: eine Scheere,
ein geballtes, ein gerades und ein Knopf- Bistouri, Pin-
zette, stumpfe Haken, Bauchheftuadeln, Baudhefte, Li- gaturfäden, zwei reine leinene Tücher, ein gröſseres solches Tach oder statt desselben einen Sack, zwei bis drei Deckengurten, Wasser und Schwamm;— drei Ge- hülfen zur Assistenz und drei bis fünf dergleichen zum Halten des Thieres.
Pferde, Schaafe und andere kleine Hausthiere müs- sen zur Operation entweder auf dem Rücken oder auf einer Seite liegen, aber Kühe können stehend oder lie- gend operirt werden, und zwar ersteres, wenn sie von selbst stehen, wenig empfindlich und nicht widersetz-
lich sind, und wenn man handfeste Gehülfen zum Hal-
¹) Anleitung zu einer rationellen Geburtshülfe. Leipz. 1808.(2te
Alufl. 1818. S. 161).
²) Lehrb. d. prakt. Veter. Geburtshälfe. S. 111.
³) Akiurgie, S. 453;— u. Handb. d. prakt. Geburtshülfe bei den grössern Hausthieren, Berl. 1845. S. 122.
*) Rohlwes, das Ganze der Thierheilkunde. Bd. I. Leipz. 1822. S. 143.
⁵⁸) Gohier, Mémoires et Observat. T. II. p. 43. Lyon, 1816.— Chretien, im Journ. pratique 1826. p. 114. 226.— Pradel, im Recueil de méd. vét. 1833. p. 194 u. s. w.
⁵) Gohier, a. a. O. p. 41.
*) Carlisle und Hayes in The veterinarian 1840. p. 121 u. 267.


