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erkannte Magna Charta unſerer„nichterrungenen Errungenſchaften,“ worin ausdrücklich zugeſagt iſt, daß galle politiſchen und Preß⸗Proceſſe fernerhin nur noch von Geſchworenen⸗ Gerichten abgeurtheilt werden ſollten.“ Ich weiß zwar, daß dies, wie die meiſten andern unſerer papiernen Verheiſ⸗ ſungen, bis jetzt leider! nur ein frommer Wunſch geblieben iſt; aber ich babe auch keine Luſt, mich vor deſſen endlicher Verwirklichung durch eine willkürlich dekretirte Unterſuchungshaft von etlichen Mo⸗ naten nach dem Beſchluſſe des Gr. Hofgerichts zu Gießen proviſoriſch „maßregeln“ zu laſſen, und ich würde ſelbſt im Falle meiner er⸗ folgten Verhaftung auf Ihren richterlichen„Vorhalt“ keine andere Antwort zu den Akten diktirt haben, als die, daß ich Ihnen keine Antwort zu geben habe. Der Großh. Juſtizminiſter Kilian, deſſen amtliche Thätigkeit ich ſtets von der ſeines Collegen Jaup ſtrenge geſchieden habe, und deſſen perſönliche Ehrenhaftigkeit ich gerne anerkenne, hat öffentlich verſprochen, daß das Inſtitut der Geſchworenen⸗Gerichte nach dem von der Ständekammer lange ſ!on einſtimmig angenommenen Geſetzentwurf ſpäteſtens mit dem Ja⸗ nuar des folgenden Jahres in Leben treten ſolle, und es iſt um möglichſte Beſchleunigung dieſes Zeitpunktes neuerdings auch von Gießen aus dringend gebeten worden. Bis dahin werde ich als unfreiwilliger Ausländer unter dem Schatten der franzöſiſchen Tri⸗ kolore die weitere Entwicklung unſerer heſſiſchen Zuſtände abwarten, aber ich erkläre auch hiermit ausdrücklich, daß ich in dem Augen⸗ vlicke, wo die erſte Jury in Gießen zuſammentritt, freiwillig vor demForum derſelben erſcheinen werde. Ich bin im Voraus überzeugt, daß alsdann das oben erwähnte Urtheil des königl. preußiſchen Criminal⸗Gerichts zu Berlin von dem ehrenwerthen Collegium der heſſiſchen Geſchworenen einſtimmig und ohne Vorbehalt mir und meinen Freunden gegenüber adoptirt werden wird, und hoffe, daß von da an die vom Volke ſelbſt ge⸗ handhabte Rechtspflege den Exrceſſen der Jaup'ſchen Cabinetsjuſtiz für immer ein Ende machen wird. Bis dahin auf Wißderſehen, aber nicht vor Ihrem Richterſtuhl! Straßburg, den 14. Oktober 1848. 1 Rudolph Fendt,
Hochverräther und„ſonſtiger Verbrecher.“
Gedruckt bei C. Schild in Gießen.


