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Von 1846 bis 1853 : Erinnerungen aus Verlauf und Folgen einer akademischen und politischen Revolution / von einem weiland Gießener Studenten und badischen Freischärler [Rudolph Fendt]
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Jahren geſtifteten, unter dem Namen der allgemeinen Burſchen⸗ ſchaft bekannten Verein um ſo beſtimmter ausgedehnt werden, als dieſem Verein die ſchlechterdings unzuläſſige Vorausſetzung einer fortdauernden Gemeinſchaft und Correſpondenz zwiſchen den ver⸗ ſchiedenen Univerſitäten zum Grunde liegt. Den Regierungs⸗Be⸗ vollmächtigten ſoll in Anſehung dieſes Punktes eine vorzügliche Wachſamkeit zur Pflicht gemacht werden. Die Regierungen ver⸗ einigen ſich darüber, daß Individuen, die nach Bekanntmachung des gegenwärtigen Beſchluſſes erweislich in geheimen oder nicht autoriſirten Verbindungen geblieben oder in ſolche getreten ſind, bei keinem öffentlichen Amte zugelaſſen werden ſollen.

Bundesbeſchluß vom 13. November 1834, Art. VIII.,Die Mitglieder einer burſchenſchaftlichen oder einer auf poli⸗ tiſche Zwecke unter irgend einem Namen gerichteten unerlaubten Verbindung trifft, vorbehaltlich der etwa zu verhängen⸗ den Criminalſtrafen, geſchärfte Relegation. Die künftig aus ſolchem Grunde mit geſchärfter Relegation Beſtraften ſollen eben ſo wenig zum Civildienſte, als zu einem kirchlichen oderz Schul⸗ Amte, zu einer akademiſchen Würde, zur Advocatur, zur ärztlichen oder chirurgiſchen Praxis innerhalb der Staaten des deutſchen Bundes zugelaſſen werden.

Der Schluß⸗Revers lautete:

Ich Endesunterzeichneter verſpreche mittelſt meiner Namens⸗ Unterſchrift auf Ehre und Gewiſſen:

1) Gehorſam den Geſetzen, Achtung der Obrigkeit und meinen Lehrern.

2) Daß ich an keiner verbotenen oder unerlaubten Ver⸗ bindung der Studirenden, insbeſondere an keiner burſchenſchaftlichen Verbindung, welchen Namen dieſelbe auch führen mag, theil⸗ nehmen, mich an dergleichen Verbindungen in keiner Beziehung näher oder entfernter anſchließen, noch ſolche auf irgend eine Art befördern werde.

3) Daß ich weder zum Zwecke gemeinſchaftlicher Berathſchlagungen über die beſtehenden Geſetze und Einrichtungen des Landes, noch zu jenem der wirklichen Auflehnung gegen obrigkeitliche

Maßregeln mit Anderen mich vereinigen werde.

Ddieſe erbauliche Probe früherer deutſcher Regierungsweis⸗ heit beweiſt, wie ſehr vormals und auch zu meiner Zeit, noch un⸗ mittelbar vor 1848, jede, über die von L. Feuerbach ſogenannten Kartoffeläcker der Brodwiſſenſchaft, die bloße Kneiperei und ſonſtige mehr oder minder harmloſe akademiſche Beſchäftigungen