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Fortbildungszwang, durch koſtenlos zu gewährenden Unterricht für Schulung der Mädchen aus dem Volke Sorge zu tragen. Richt nur aus Gerechtigkeitsſinn, ſondern auch in ihrem eigenſten Intereſſe, da unter den beſtehenden ſozialen Ver⸗ hältniſſen Selbſthilfe für die Minderbemittelten zur Unmög⸗ lichkeit wird.
Anders aber liegt die Sache für die eine höhere Mädchenſchule oft bis zum ſechzehnten, ſiebzehnten Lebensjahr beſuchenden Mädchen wohlhabender Samilien.
Wenn dieſe jungen Mädchen häufig genug ſchlechter noch als die Volksſchülerin für einen Beruf vorbereitet ſind, wenn ſie ernſten Pflichten hilfloſer noch gegenüber ſtehen wie jene, ſo liegt das einzig daran, daß ihnen Jahre und Jahrzehnte hindurch unter dem Einfluß eines falſchen Ideals eine grundverkehrte Erziehung zu teil wurde. In der Schule ſo gut wie im haus.
Ich will hier nicht der Schule, dem unſern Zeitforderungen nicht mehr entſprechenden Lehrplan, dem Unterricht, der viel⸗ fach mangelhaft bleiben muß, weil die Vorbildung der Lehr⸗ kräfte z. C. noch ſo mangelhaft iſt, die hauptſchuld beimeſſen, wie das gern geſchieht. Sicherlich iſt auch da vieles reform⸗ bedürftig. In einem ſpäteren Abſchnitt komme ich eingehen⸗ der darauf zurück. Nur auf Weniges möchte ich— ſoweit es ſich um Schuleinfluß handelt— ſchon hier hinweiſen, nur auf das Eine vorerſt, daß bei einem Vergleich der höheren Mäd⸗ chenſchule und der Volksſchule für uns hier unmittelbar in Betracht kommt.
In der Volksſchule erhält das Mädchen im großen und ganzen gleiche Ausbildung mit dem oft auf der gleichen Schul⸗ bank mit ihm ſitzenden Knaben. In dem Augenblick der Ent⸗ laſſung iſt das Mädchen genau ſo gut oder genau ſo ſchlecht
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