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Der neu erfundene Patent-Dünger des Prof. Dr. Justus Liebig in Gießen / Justus Liebig ; aus dem Englischen übersetzt und mit erläuternden Zusätzen begleitet von Dr. A. Petzholdt
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werden kann, und daß man jeder Partei aufzu geben habe, ihre Behauptung zu beweiſen.

Fragt man nun nach ſolchen Beweiſen, ſo erkennt man bald, daß es mit der zuerſt erwaͤhnten Anſicht gar traurig ſteht. Denn anſtatt, wie doch recht und billig, mit ſolchen Subſtanzen Duͤng⸗ ungsverſuche anzuſtellen, welche nur Kohlen⸗ ſtoff und Stickſtoff enthalten, ſo iſt dieß doch nirgends geſchehen, denn in allen zur Duͤngung angewendeten Subſtanzen waren außer dem Koh⸗ lenſtoff und Stickſtoff auch noch viele Salze ent⸗ halten. Die Einrede der Gegner, daß die Wirk⸗ ſamkeit der angewendeten Duͤngungsmittel eben in dieſen Salzen liege, kann daher durch dieſe Ver⸗ ſuche nicht beſeitigt werden, und die Behauptung der duͤngenden Eigenſchaft des Stickſtoffes und Kohlenſtoffes der Duͤngungsmittel iſt nicht zu be⸗ weiſen, muß folglich als eineunerwieſene Ver⸗ muthung angeſehen werden.

Ganz anders verhaͤlt es ſich aber mit der zweiten Behauptung, nach welcher der Gehalt der Duͤng⸗ ungsmittel an mineraliſchen Beſtandtheilen das weſentlich Wirkſame ſein ſoll; denn hier liegen entſchiedene Beweiſe vor. Man hat naͤmlich eben⸗ falls Verſuche angeſtellt und war im Stande, indem man, mit Ausſchluß von Stickſtoff und Kohlenſtoff, nur mit Salzen, z. B. mit ge⸗ brannten Knochen, gebranntem Kalk, Pottaſche, Holzaſche u. ſ. w. duͤngte, ſehr guͤnſtige Reſultate zu erhalten. Die Behauptung, daß der Salz⸗ gehalt des Duͤngers bei der Duͤngung von weſent⸗