Definition
Die Schlichtung ist ein Konfliktlösungsverfahren, in dem ein unbeteiligter Dritter, der Schlichter, die Konfliktparteien bei ihrer selbständigen Lösungsfindung unterstützt, indem er einen unverbindlichen Schlichtungsvorschlag unterbreitet, der den Parteien als Entscheidungsgrundlage dienen soll.