Entstanden nach Auflösung des "Oberappellationsgerichtes der freien Hansestädte" auf Grund der Reichsjustizreform: Nach Erlass der Reichsjustizgesetze von 1877 Inkrafttreten 1.10.1879 Umwandlung der bestehenden (Ober)Appellationsgerichte in Oberlandesgerichte; zunächst zuständig für Hamburg, Bremen und Lübeck, 1937 verliert Lübeck seine Eigenständigkeit und wechselt in Zuständigkeit des "Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes", 1947 neue "Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen" errichtet, seit 1947 nur noch für Hamburg zuständig