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Thiermedicinische Rundschau ete.
1887. No. 16.
worden sind. Wie deutsche Universitäten ein, dem deutschen
Volkscharakter entsprechendes, ganz anderes Gepräge zeigen, als die englischen und französischen Universitäten, so ist dies selbstverständlich auch für die VeterinärInstitute noth- wendig, wenn dieselben nicht verkehrterweise als etwas Pigenärtiges erscheinen und dadurch im Kreise der übrigen angewandten Naturwissenschaften in einer durchaus schiefen Stellung verharren sollen. In Frankreich ist den Veterinär-
Instituten gegenüber das Prinzip der wissenschaftlichen
Gleichberechtigung nie verlet?zt worden, insofern die écoles vétérinaires eine ganz ähnliche Organisation haben, wie die écoles de médieine, die 6coles de droit ete. Dem- gemäss wurde dort die Veterinürwissenschaft nie so exclusiv pehandelt, als bei uns in Deutschland, wo dieselbe ziem- lich allgemein als eine allen auderen Wissenschaften unter- geordnete betrachtet wird. Die Stellung der Thierärzte in der Armee und im Kreise anderer wissenschaftlicher Berufe ist in Frankreich eine weit augesehenere, als in Deutsch- land; so z. B. ist in Paris am Musée, an den medic. Schulen in Lyon, Toulouse ete. die Professur für vor-
gleichende Pathologie einem Tbierarzte übertragen und vor
einigen Jahren war ein Thierarzt(H. Bouley) Präsident der Academie der Wissenschaften in Paris. In der fran- zösischen Armee haben sämmtliche Thierärzte Offiziersrang und können bis zum Oberst avanciren u. s. w. Die voll- kommene Coordination der Veterinärmediein mit den anderen Hochschulwissenschaften Frankreichs ist jedoch erst in neuester Zeit erfolgt. Der Präsident der franz. Republik hat am 18. Februar d. J. auf den Bericht des Landwirthschafts-
Ministers ein Decret erlassen, wodurch das Studium an den
französischen Veterinärschulen neu geregeit wird.
Im Titel II wird durch Al. 5 des Art. 8 bestimmt, dass vom Jahre 1890 ab für den Eintritt in eine der drei französischen Thierarzneischulen der Besitz des Reifezeug- nisses eines humanistischen oder Real-Gymnasiums(e diplöme de bachalier ès-lettres ou es-Sciences) erforderlich ist. Jedoch berechtigt auch der Unterricht an einem Gym- nasium oder an einer Realschule für Specialfächer zur Anmeldung für die Aufnahmeprüfung('enseignement secon- daire special) resp. das Diplom vom agronomischen In- stitut(aus welchem die Gestittsdirectoren hervorgehen) oder von den nationalen Landwirthschaftsschulen(e diplöme delivré soit par Tinstitut agronomique, soit par les 6coles nationales d'agriculture). In wie fern diese Diplome dem Maturitätszeugnisse eines Literar- oder Real-Gymnasiums gleichwerthig zu erachten sind, entzieht sich meiner Be- urtheilung, da ich die betr. Lehranstalten Frankreichs nicht näher kenne.
Halle a. S., den 10. Mai 1887. E
— Gerlach-Denkmal. An Beiträgen sind ferner ein- gegangen: Vom Obermedicinalrath von Wörz in Stuttgart 10 Mk., vom Kreisth. Regenbogen in Neumarkt i. Schl. 6 Mk. 5 Pf.; vom Vet.-Assessor Hertel in Danzig 20 Mk.; vom Rossarzt Fuchs in Cassel 5 Mk.; vom Rossarzt Straupe in Wachlershausen 5 Mk.; vom Kreisthierarzt Fenner in Wesselsburen 20 Mk.; vom Gestütsinspector Oberrossarzt Walter in Döhlen 10 Mk.; vom Kreisthierarzt Piede in Berent 10 MR.; Oberrossarzt Braunss in Bromberg 10 Mk.: vom Verein ostpreuss. Thierärzte(1. Rate) 200 Mk.; vom Geh. Med. Rath Prof. Dr. Leisering in Dresden 30 Mk.; vom Med. Bath Prof. Dr. Siedamgrotzky 30 Mk.; vom Prof. Dr. Ellenberger 30 Mk.; vom Prof. Dr. Johne 20 Mk. vom Hofrath Prof. Sussdorf 20 Mk.; vom Pocent Dr Müller 20 Mk.; vom Beschlaglehrer Eungwitz 10 Mk.; vom Prosector Edelmann 5 MK.; vom Thierärztl. Verein der Kreishauptmannschaft Zwickau 100 Mk.; vom Thierärztl. Verein der Kreishauptmannschaft Bautzen 70 Mk.; vom Corps- rossarzt Jacob 20 MR.; vom Oberrossarzt Müller 10 Mk.; vom Oberrossarzt Lange 12 Mk.; vom Oberrossarzt Gelbke 15 Mk.; vom Oberrossarzt Hempel 10 Mk.; vom Operrossarzt Phomas 10 Mk.; vom Oberrossarzt Steuer 10 Mk.; vom
Oberrossarzt Kahle 15 Mk.; vom Rossarzt Oestreich in Mühlhausen i. Th. 5 MR.; vom Rossarzt Reinhardt in Mühlhausen i. Th. 5 MR.; vom Rossarzt Ott in Mühl- hausen i. Th. 5 Mk.; vom Oberrossarzt Gontze in Mühl- hausen i. Th. 10 Mk.; von dem Thierärztl. Verein des Herzog- thums Braunschweig(1. Rate) 200 Mk.; vom Phierarzt Kallsen in Fellingstadt i. Holst. 4 Mk.; vom Kreisthierarzt und Oberrossarzt a. D. Köcher in Langensalza 10 Mk.; vom Dep.-Thierarzt Schmidt in Buxtehude 10 Mk.; vom PThier- arzt Nutz in Brakel 10 Mk.; vom Kreisthierarzt Guckel in Münsterberg 10 Mk. 5 Pf.; von den Rossärzten des Garde- Corps 130 Mk. vom Prof. Zipperlen in Hohenheim 20 Mk.; vom Kreisthierarzt Klingmülierin Strehlen i. Schl. 10 Mk.: vom Kreisthierar⸗t Sehmidt in Mühlheim a. d. Ruhr 10 Mk; vom Rossarzt Röder in Cassel 6 Mk.; von dem Thierärztl. Verein der Prov. Sachsen, der thüring. und anhalt. Staaten (1. Rate) 500 Mk.; vom Kreisthierarzt Pusch in Cüstrin 20 Mk.; vom Prof. Dr. Schüt? in Berlin 30 Mk.; vom Prof. Dr. Munk in Berlin 30 Mk.; vom Kreisthierarzt Kloos in Eisleben 10 Mk.; vom Hep Thierarzt Schanz in Sigmaringen [5 Mk. vom Bossarzt Libscher in Burg 3 Mk.; vom Phierarzt Franzelius in Magdeburg 25 Mk. 5 Pf.; vom Oberrossarzt Weinhold in Lüben 10 Mk.; von dem Thier- ärztlichen Verein der Prov. Hannover(1. Rate) 300 Mk.; vom Kreisthierarzt Schulte in Freckling-Tecklenburg 20 Mk. Summa 2151 Mk. 15 Pf., dazu die früher eingegangenen 5608 MK. 30 Pf. Im Ganzen sind mithin eingehahlt 7759 Mk. 45 Pf. Die noch nicht eingezahlten seitens mehrerer Thierärztl. Vereine bewilligten Beiträge zum Gerlach-Denkmal sind bereits fräher veröffentlicht; hinzu- zufügen ist der Beschluss des Thieräratl. Vereins im Herzog- thum Braunschweig, einen Beitrag von 500 Mk. in 2 Raten zu zahlen, deren erste im Betrage von 200 Mk. bereits eingegangen und oben vermerkt ist.
Die eingezahlten Beträge sind vorläufig in der hiesigen städtischen Sparkasse verzinslich untergebracht.
Münster i. W. den 9. Mai 1887.
Dr. Steinbach, Kassirer für das Gerlach-Denkmal.
Kleine Mittheilungen. — Zur Lilgung der Tuberculose. Die Generalver- sammlung des landwirthschaftlichen Central-Vereins für den Reg. Bezirk Kassel hatte dem Directorium den Auf- trag ertheilt, die anderen landwirthschaftlichen Central- Vereine Deutschlands aufzufordern, gemeinschaftlich eine Petition an den Minister einzureichen des Inbalts:„Die perlsucht unter die Viehseuchen einzureihen uud eine Ent- schädigung dafür zu gewähren, wie dies bei der Lungen- seuche geschieht.“ Ein Antrag in diesem Sinne, welchen der landwirthschaftliche Central-Verein des Reg.-Bezirks potsdam am 16. December 1886 eingereicht hatte, ist vom Herrn Minister bereits in folgender Weise beantwortet worden:„Dem Vorstande erwidere ich auf die Eingabe vom 16. December v. J., dass in der neueren Veterinär- gesetagebung veterinärpolizeiliche Massregeln gegen die Puberéulose oder Perlsucht des Rindviehs keine Aufnahme gefunden haben, weil pei der Natur dieser Viehkrankheit eine wirksame Bekämpfung derselben durch Eingreifen der Polizeibehörden ausgeschlossen ist.— Da die Krankheit an lebenden Thieren fast niemals mit Sicherheit festgestellt werden kann und da sie sehr häufig in Viehbeständen nur sporadisch auftritt, sind veterinärpolizeiliche Sperrmass- regeln oder Tödtung ungeeignete Tilgungsmittel, wie in der obigen Eingabe richtig angeführt worden. Es fehlt deshalb jede rationelle Grundlage für die polizeiliche Bekämpfung der Seuche. Selbst deren Feststellung an einem getödteten Thiere, die allerdings möglich ist, würde immer noch keinen sicheren Schluss üper die Verbreitung der Seuche in dem Viehbestande gestatten, welchem das getödtete Thier ange-


