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Thiermedicinische Rundschau ete.

1887. N0, 16.

des Gesetzes anzusprechen. Ist er nur zweitheilig, so ist das Stück älter.

Die Entscheidung der Rechtsfrage kann also nie zweifelhaft sein. Verwickelter liegt aber die Frage, in wie weit vom rationellen Standpunkte aus die fragliche gesetzliche Bestimmung gerecht- fertigt erscheint. Zunächst ist durchaus nicht zu leugnen, dass die vom Gesetz geschütztenReh- kälber oderKitze ein durchaus geniessbares Wildpret, sogar ein höchst schmackhaftes liefern, und dass sie im Spätherbst und Winteranfang auf derselben Entwicklungsstufe stehen wie ein Rothwildspiesser bezw. ein Schmalthier. Auch sind sie häufig soweit vorgeschritten, dass sie pei flüchtiger Betrachtung, wie sie beim Treiben möglich, nur schwer als solche erkannt werden können. Es ist daher gegen diese Bestimmung vom theoretischen Standpunkte aus anzuführen, dass sie nur von den allervorsichtigsten Schützen wirklich beobachtet wird, und dass in der Praxis

Contraventionen gegen sie nicht nur ungemein

häufig vorkommen., schuldbar sind.

sondern sogar recht ent-

Gehen wir dagegen von dem rein praktischen

Standpunkte aus, so können wir dieser Bestimmung unseren lebhaften Beifall nicht versagen. Contra- ventionen gegen sie mögen häufig vorkommen, nichtsdestoweniger ist sie für halbwegs ruhige und verständige Schützen immer ein Zügel, nicht plind darauf loszuschiessen, auch in der Zeit nicht, wo Bock und Ricke gleichzeitig vogelfrei erklärt sind. Bestände diese Bestimmung nicht, so würde in den Gegenden, wo im Herbst eine Schusszeit für Bicken gestattet ist, viel rücksichtsloser geknallt werden. Wir haben also in der gesetzlichen Vorschrift einen wirklichen Schutz unserer Rehbestände zu verehren, wenn sich auch vom Standpunkte des reinen Theoretikers oder Juristen Einwände gegen dieselbe erheben lassen. Aber die Jagd ist eben kein rein theo- retisches Ding, sondern auf die Praxis kommt es an, und die Praxis ist die beste, welche eine wirksame Schonung für unsere Nutzwildstände verspricht.

Arzneimittellehre. Salol als Antirheumaticum. Von DDr. Bielschowsky, Rosenberg, Feilchenfeld,

Herrlich. (Therapeutische Monatshefte 1887, No. I.)

Obige Autoren stimmen darin überein, dass

Nencki und Sahli in Bern in dem Salicylsäure- phenyläther, der von ihnen Salol genannt wurde, ein gegen Rheumatismus wirksames Mittel entdeckt haben, dem die üblen Nebenwirkungen der Salicyl- säure, Uebelkeit, Aufstossen und Erbrechen in den

das Bromaethyl als Anaestheticum.

Pupillen sind mässig dilatirt.

meisten Fällen abginge, während Ohrensausen und Schweisse, wenn auch in geringerem Masse wie bei der Salieylsäure sich einstellten. Länger dauernde Verdauungsstörungen, wie nach Salicyl- gebrauch, liessen sich nie constatiren, ebensowenig Anätzung der Magenschleimhaut, da es im Magen- saft vollkommen unlöslich ist und erst im Darm, nach Zutritt des Pankreassaftes, sich in Salicyl- säure und Phenol spaltet. Häufig tritt Carbolurie ein, wobei der Harn olivengrün gefärbt wird, die jedoch bald wieder, auch pei fortgesetztem Gebrauch des Mittels, verschwindet.

Aeusserlich wurde es namentlich bei Unter- schenkelgeschwüren angewandt, die mitschmierigen, eitrigen Belegen bedeckt waren. Die Geschwüre reinigten sich sehr bald. Das Mittel könnte daher, wie es schon Nencki und Sahli angaben, bei der äusseren Wundbehandlung als Ersatz für das Jodo- form in die Therapie Eingang finden. E. B.

Ueber Bromaethyl. Von Dr. J. Asch in Berlin. (Therapeut. Monatshefte 1887, No. II.)

Verf. empfiehlt auf Grund vieler Versuche Es beseitige den Schmerz bei wenig, manchmal gar nicht gestörtem Sensorium. Es wirke schon nach ½1 Minute, müsse aber nach Verlauf einer weiteren Minute zur Fortsetzung der Narkose wieder zugeführt werden. Die Narkose lässt sich 10 15 Minuten fortsetzen. Die Bromaethyl- narkose ist dem Halbschlafe zu vergleichen. Der Puls ist wenig beschleunigt, setzt aber nicht aus; Athmung etwas beschleunigt und flacher. Die Die Cornealreflexe, ebenso wie die anderen Reflexe, sind aber niemals geschwunden, sondern immer sehr lebhaft erhalten; ein Zurücksinken der Zunge findet darum auch nie statt. Epenso bleibt die Muskelspannung immer erhalten, nimmt sogar etwas zu. Das Mittel ist daher für die Fälle, bei denen eine Ent- spannung der Muskulatur indicirt ist, contraindicirt.

Verf. warnt zum Schluss vor Anwendung eines verdorbenen Präparates, wie es häufig von verschiedenen Fabriken geliefert wird. Man be- nutze daher immer nur Aethylum bromatum purissimum Merck.

Ueber die Einwirkung des Pilocarpins auf die Schleimhaut der Paukenhöhle. Von W. Kosegarten. EZeitschr. für Ohrenheilk. 1886, Bd. XVI. u. Therap. Monatsh. 1887, Heft. 2.) Verf. empfiehlt bei chronischen trockenen Mittelohrkatarrhen die Anwendung subeutaner Pilocarpininjectionen. Es trat in der Paukenhöhle