Thiermedieinische Rundschau etc.

1887 No. 13.

u. s. w. geschlachtete Schwein noch durch andere Personen, als den amtlich bestellten Beschauer des Bezirks unter- suchen zu lassen. Dies liegt aber nicht vor, da durch die in Rede stehende Verordnung Niemand gezwungen wird, das Fleisch der geschlachteten Schweine nur von dem angestellten Beschauer seines Bezirkes untersuchen zu lassen, vielmehr es Jedem überlassen bleibt, welcher in einer solchen Untersuchung nicht die nöthigen Garantieen für das Nichtvorhandensein von Trichinen findet, sich an jeden beliebigen Fleischbeschauer zu wenden. Aus den weiteren Gründen geht hervor, dass der Fleischer zwar jeden anderen Trichinenbeschauer neben demjenigen seines Bezirks mit der Untersuchung betrauen kann, der Polizeibe- hörde gegenüber verbindliche Atteste aber nur der Fleisch- beschauer des Bezirks ausstellen darf. Uugekehrt kann ein Fleischbeschauer wohl Schweine aus anderen Bezirken untersuchen, er kann jedoch keine für den Besitzer aus- reichende Abstempelung der Schweine und Attestirung des Befundes vornehmen.

Für Thierärzte dürfte die Sachlage nach obiger Ent- scheidung sich so gestalten: In ihrer Eigenschaft als approbirte Thierärzte können dieselben Untersuchungen des Schweinefleisches auf Trichinen vornehmen und über den Befund auf Wunsch des Besitzers auch Atteste aus- stellen. Die Polizeibehörde aber braucht diese Atteste nicht als für sie verbindlich zu betrachten und kann vom Fleischer die Beibringung eines Attestes von dem für den Bezirk angestellten städtischen Fleischbeschauer verlangen. Ebenso werden derartige Atteste eines Thierarztes, der zugleich für einen bestimmten Bezirk als Fleischbeschauer angestellt ist, für die Polizeibehörde und für Untersuchungen innerhalb des zugewiesenen Bezirkes verbindlich sein, darüber hinaus den Fleischer nicht von der Beibringung des Attestes des zuständigen Bezirks- bezw. Fleischbe- schauers zu befreien brauchen.

Vortheilhafteste Kalbezeit der Kühe. In der Milch-Ztg. wird diese Frage von einem Landwirth, auf Grund 5 jähriger Beobachtung in folgender Weise beant- wortet. Bei dem Bestreben den höchsten Reinertrag aus den Milchkühen zu erzielen, ist die Frage: welche ist die beste Kalbezeit, eine sehr wichtige. In früheren Zeiten war der Gebrauch fast allgemein, die Kühe möglichst gegen die Zeit hin kalben zu lassen, dass dieselben bald darauf auf der Weide durch die von derselben gebotene kräftige und saftige Nahrung die grösste Milchmenge zu geben im Stande seien. Die Winterfütterung war meistens bekanntlich derart, dass die Kühe überhaupt bei derselben nicht im Stande waren, dauernd hohe Milcherträge zu geben. Nachdem, nicht nur in Folge höherer Preise der Molkereiprodukte, sondern auch aus allgemein wirthschaft-

lichen Rücksichten Hebung der Ertragsfähigkeit des Bodens durch mehr und kräftigen Dünger die kräftigere

Fütterung im Winter sich immer mehr ausbreitete, schien es naturgemäss zu sein, auf eine frühere Kalbezeit hin- zuwirken, um die kräftigere Fütterung durch die frisch- milchenden Kühe sofort auszunutzen, da nur dann eine Rentabilität derselben vorausgesetzt werden konnte. Es kam aber noch ein zweiter Gesichtspunkt hinzu der auf ein frühes Kalbenlassen der Kühe hinwirkte. Durch die Verkehrsverhältnisse, durch die besonders in den Sommer- monaten aus anderen Ländern eintretende Concurrenz speciell auf dem Buttermarkte, stellten sich die Butterpreise immer mehr zu Gunsten der Wintermonate, es konnte deshalb nicht ausbleiben, dass man auf diese auch die grösste Milchproduktion zu verlegen sucht. Es schien dies umsomehr gerechtfertigt, da bei kräftigem Futter im Winter auch die frühkalbigen Kühe später auf der Weide oder beim Grünfutter im Stalle, noch immer hohe Erträge gaben, gewissermassen beim Beginn dieser Periode zum zweiten Mal frischmilchend wurden. Das Ergebniss der während ünf Jahre aufgestellten Berechnungen zeigte, dass der

Monat November für die Kalbezeit am günstigsten ge- legen ist.

Fabrik-Eisen und kaltes Aufschlagen derselben. Remontethierarzt Labhardt veröffentlicht im 5. Heft des Schweizer-Archiv hierüber eine Arbeit, in welcher er zunächst das kalte Aufschlagen der Eisen unter allen Um- ständen empfiehlt. Durch die Fabrikeisen wird dieser Beschlag besonders begünstigt und hat im Kriege beim Beschlag der Militärpferde die grössten Vortheile. Die Fabrikeisen müssen vom besten Eisen hergestellt sein. Es müssen linke, rechte, vordere und hintere Eisen vorhanden sein. Eisenbreite wird gewöhnlich gleich der doppelten Wandstärke gemacht; 20 24 mm bei unsern gewöhnlichen Land- und Militärpferden; Picke der Eisen ungefähr gleich der halben Breite, 10 12 mm. Nagellöcher der inneren Seite sind 1 2 mm weniger tief aufzulegen. Die Eisen sollen vollständig eben gerichtet sein. Tragrand- und Abdachungs- fäche auf der Hufseite ist zweckmässig. Dagegen keine Stollen und Kappe an der Zehe.

Ein dem Handel und Anpreisen der Geheim- mittel steuerndes Erkenntniss hat nach Mittheilungen in politischen Zeitungen jüngst das Kammergericht gefällt. Im Regierungsbezirk Liegnitz besteht nämlich noch aus dem Jahre 1855 eine Polizei-Verordnung, wonach das Anpreisen von Heilmitteln bei Strafe verboten ist. In einem vorgekommenen Falle hatte die Strafkammer dahin ent⸗ schieden, dass jene Polizei-Verordnung weder durch die Gewerbeordnung noch durch die Kaiserl. Verordnung vom 4. Januar 1875 aufgehoben sei. Es solle vielmehr jenen Marktschreiereien entgegengetreten werden. Der Angeklagte legte hiergegen Berufung ein, welche jedoch vom Kammer- gericht zurückgewiesen wurde. Durch ähnliche Polizei- Verordnungen in anderen Bezirken würde also dem Ge- heimmittelschwindel auch erheblich gesteuert werden können, bis dieser immer weiter um sich greifende Krebs- schaden gesetzlich ausgerottet wird.

Tagesgeschichte.

Die studentische Feier des 90. Geburtstages Sr. Majestät des deutschen Kaisers gestaltete sich auch für thierärztliche Kreise zu einem bemerkenswerthen Preigniss. Im offiziellen Festausschluss der Universität fungirte Herr cand. med. vet. Friedrich(Angehöriger der Landsmann- schaft Salingia) als Vertreter der Studirenden der Veterinär- medicin. Trotz der Ferien war die Betheiligung seitens der Studirenden der Berliner Thierarzneischule eine recht erhebliche. Ebenso waren Vertreter aus Hannover, Dresden und Stuttgart sowohl von den einzelnen Corporationen als auch vom Ausschuss der Studirenden dieser Institute anwesend. Wohl über 1200 Chargirte aller Hochschulen Deutschlands mögen in dem Hauptsaale der Philharmonie zum Commerse sich versammelt haben. Mag es ein gutes Omen gewesen sein, dass unter den mehreren Hundert von Pocenten aller Hoch- schulen Berlins, welche an drei grossen Ehrentafeln Platz genommen hatten, auch eine grössere Zahl der Berliner Thierarzneischule sich befanden. Näher die Einzelheiten der grossartigen Kundgebung zu schildern, dürfte hier weder der Ort noch mit Worten möglich sein. Wer dem Commers und dem Frühschoppen beigewohnt, dem wird das Erlebte für immer unvergesslich sein. Mit Genug- thuung sei nur constatirt, dass die Feier in allen Theilen auch unserer studirenden Jugend und dem Stande den sie vertrat, zur Ehre gereichte.

Per Festcommers der Studirenden der Veterinär- medicin zu München aus Anlass der Feier des 90. Geburtstages S8r. Majestät des deutschen Kaisers gestaltete sich zu einer auch weitere Kreise interessirenden Kundgebung. In dem grossen Festsaale desArzbergerkellers mochten wohl über 200 Festtheil- nehmer anwesend gewesen sein. Man bemerkte sämmtliche Professoren, Docenten und Assistenten der Münchener