Milzbrand- oder Verdachtsfälle bei grösseren Hausthieren. Es lässt sich aber nicht verkennen, dass das Gesetz auch seine bedenkliche Seite hat. Aus- schlaggebend für die Einführung war zunächst der ausser- ordentlich günstige Stand der Centralkasse und ferner der Umstand, dass man durch das Gesetz den Wünschen eines grossen Theiles der Landwirthe und Mitglieder der Abge- ordnetenkammer nachzuhommen vermochte, ohne den Thier- besitzer finanziell höher zu belasten als seither. Nach dem Inhalt des Gesetzes wird auch eine Entschädigung in den Fällen geleistet, wo wegen Verdacht des Milzbrandes der Kadaver unschädlich beseitigt werden muss. Bezüglich der Feststellung der Diagnose für die Zweeke der Veterinärpolizei und der Entschädigung der Thier- besitzer, glaubt Redner die Diagnose des Milzbrandes als gesichert erachten zu können, wenn 1) bei einem Thiere unter den Erscheinungen einer acuten

Blutinfectionskrankheit mit oder ohne äussere An- schwellungen(Karbunkel, Oedem) oder Blutungen ziem- lich rasch der Tod eintritt und sich Milzbrandbacillen im Blut nachweisen lassen; am Kadaver Schwellungen der Milz und der Leber, Blutungen im Parm, unter den serösen Häuten, Schleim- häuten u. dgl. oder gelbsulzige mit Blutungen durchsetzte Ergiessungen vorliegen und gleichzeitig im Blut Milz- brandbacillen gefunden worden; mehrere Thiere eines Bestandes, in welchem unmittel- bar vorher bereits widerholt Milzbrandfälle vorgekommen und constatirt worden sind, unter den gleichen Erschei- nungen zu Grunde gehn; weitere Obductionen dürften in solchen Fällen nicht nothwendig sein. Lassen sich indess unter den sub 1 und 2 aufgeführten Umständen Milzbrandbacillen nicht auffinden, so muss der Verdacht aufrecht erhalten und der Cadaver unschädlich beseitigt werden. Rauschprand kann bei einiger Uebung am Leben und nach dem Tode, so lange die Cadaver noch frisch sind, leicht diagnosticirt werden. Die mit acuten Blutveränderungen einhergehenden Luftgeschwülste sind für denselben charakteristisch. Anf Bacillenuntersuchungen braucht man sich in spezieller Absicht auf die Diagnose des Rauschbrands für die angegebenen Zwecke nicht ein- zulassen. Für bedenklich würde es dagegen Redner halten, Wenn die Diagnose Rauschbrand ausschliesslich auf den Bacillennachweis gestützt werden sollte. Differenzialdiag- nostisch kommen andere Arten von Blut-Infektionskrank- heiten, insbesondere solche, welche von septischen Wunden. infectiösen Uterus, brandigen Lungenentzündungen und dgl. aus entstehen können, in Betracht. Man hat sich daher stets zu vergewissern, ob nicht etwa eine andere, aus lokalen Leiden hervorgegangene und mit allgemeiner Blutinſection endigende Krankheit vorliegt, wobei zur grösseren Sicherheit das Mikroskop zur Hand zu nehmen ist.

Nach Beendigung dieser werthvollen Erläuterungen, die noch ausgedehntere Bemerkungen über die Anwendung der württembergischen Taxe enthielten, wurden die Ver- handlungen geschlossen.

Als nächster Versammlungsort wurde Ulm gewählt, woselbst im Monat Juni dieses Jahres die Generalver- sammlung abgehalten werden soll.

Jahresversammlung der Gesellschaft schweiz. Thierärzte im Grossrathsaale in Zug am 16. August 1886. Anwesend 53 Mitglieder. Nach einer Vorversamm- lung des Vorstandes am 15. August wird die Hauptver- sammlung am 16. Angust von dem Stadtpräsidenten von Zug, Herrn Regierungsrath Zürcher, eröffnet, der als Ab- geordneter der Regierung des Standes Zug die Anwesenden willkommen heisst und den Vorsitz dann an Herren Prof. Berdez abgiebt. Ausserdem ist als Vertreter der Stadt Zug ferner Stadtrath Landtwieg anwesend.

Bei der Begrüssung erinnert der Vorsitzende zunächst daran, dass die Gesellschaft schweizerischer Thierärzte in

der vorkommenden

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Thiermedicinische Rundschau etc.

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Zug gegründet worden sei durch einen Arzt. Dr. Franz Stadlin, der mit den Thierärzten Maier von Büngen und und Suter von Hünenberg am 6. October 1813 an der Reussbrücke zusammentraf. Der ärztliche Stand hätte sich dann schr lebhaft an den Versammlungen betheiligt und regen Antheil an der kräftigen Vertretung der thierärztlichen Interessen genommen; in den ersten Jahren wurden 12 Kerzte in die Gesellschaft aufgenommen. Alsdann ge- denkt der Präsident der grossen Verluste, welche der thier- ärztliche Stand und auch die schweizerische Gesellschaft erlitten, u. A. Magne, früherer Director der Thierarznei- schule in Alfort, v. Bueff in Stuttgart, Bouley in Paris, Roloff in Berlin, Luchsinger in Bern. Die Versammlung ehrt das Andenken durch Erheben von den Sitzen. Auf die Thätigkeit des Vorstandes seit der letzten Versammlung übergehend, bringt der Präsident die Antwort der Bundes- kanzlei auf die Eingabe der Gesellschaft, betreffend die Revision des eidgenössischen Viehseuchengesetzes der Ver- sammlung zur Kenntniss. Diese Eingabe hat bereits einigen Erfolg gehabt. Konnte die Revision aus Gründen der Opportunität auch nicht sofort in die Hand genommen werden, so ist doch die bereits beschlossene Aufstellung von eidgenössischen Grenzthierärzten, einer der Haupt- forderungen, bessere Beaufsichtigung des Grenzverkehrs Genüge geleistet.

Hierauf folgten die Vorträge des Herrn Prof. Flesch, über die Bacterien als Krankheitsursache, des Herrn Docent Hirzel,über die Behandlung von Sehnengallen beim Pferde undüber die Chloroformnarkose pei den Hausthieren.

Alsdann referirte Herr Prof. Zschokke über die Frage der Errichtung von eidgenössischen Lehr- schmieden. Gegenüber den Fortschritten, welche im Ausland aufdem Gebiete des Hufbeschlagwesens erzielt worden sind, könne die Schweiz unmöglich in der bisherigen Un- thätigkeit verharren. Der Verein zůrcherischer Thierärzte hätte deshalb diese Frage angeregt. Obwohl nach den neuesten Mittheilungen die Bundesbebhörden der Materie näher getreten seien, müssen doch die Thierärzte vorgehen und sich zu diesem Zwecke mit militärischen und land- wirthschaftlichen Vereinen in Verbindung setzen. Bisher habe nur der Kanton Bern für die Ausbildung der Huf- schmiede gesorgt.

Bei der Besprechung macht Herr Prof. Berdez geltend, dass die Errichtung von Lehrschmieden bedeutenden räumlichen Hindernissen begegne, auch das Pferdematerial, welches für den practischen Unterricht absolut nothwendig sei, nicht überall heicht beschafft werden könne. Die weitere Verfolgung der Angelegenheit wird dann dem Vor- stande übertragen.

Die Gesellschaft schritt dann zur Neuwahl des Vorstandes. Als Vorsitzender wird Herr Prof. Berdez, als Stellvertreter Herr Felder und als Schriftführer Herr Noyer gewählt. Auf Antrag des Herrn Strebel-Freiburg werden dann die Herren Arloing und Cornevin, Pro- fessoren an der Thierarzneischule in Lyon, in Anbetracht ihrer grossen Verdienste um die Einführung ihrer für die Schweiz so wichtigen Schutzimpfungen gegen Rauschbrand, zu Ehrenmitgliedern der Gesellschaft ernannt.

Auf Antrag des Herrn Professor Zschokke-Zürich bewilligt die Versammlung einen Beitrag von 250 Fr. aus der Vereinskasse für Errichtung eines Penkmals für den verstorbenen Geh. Rath Gerlach in Berlin.

Als nächster Versammlungsort wurde der Kanton St. Gallen bezeichnet. Bei dem den Verhandlungen folgenden Festessen brachte Herr Regierungsrath Zürcher sein Hoch der Gesellschaft mit der Auf forderung, wie bis- her treu und unentwegt auszuharren im Dienste der Land- wirthschaft. Herr Prof. Berdez dankte mit einem Hoch auf Zug.