Thiermedicinische Rundschau ete.
1887
oder von chronischer Pyosalpinx, in denen man Verringerung der Hyperaemie ohne Contraction der Tuben erstrebt; 5. bei chronischer Pelviperi- tonitis und Orphoritis ete. Auch bei Blutungen aus anderen Organen, bei Epistaxis, Haemoptoẽ, Haemorrhoidalblutungen wurde Hydrastis von Fellner mit gutem Erfolge gegeben. Fluidextract der Wurzel werden 15— 20 Tropfen zweistündlich, während bestehender Blutungen 30— 40 Tropfen 3— 4 mal täglich gegeben. Die Dosis des Berberinum phosphoricum beträgt nach Fellner 0,003— 0,04, vom Hydrastinum muriati- cum 0,03— 0,05.
Aseptol. Unter dem Namen Aseptol oder Acidum sozolicum ist neuerdings die Orthophenol-
sulfousäure C6 H H von Belgien aus als 3
als Antisepticum an Stelle der toxischen Carbol- säure empfohlen worden. Das käufliche Präparat stellt eine röthlich bis bräunlich gefärbte syrup-
Carbolsäure. Eine 33 proc. wässerige Lösung der Säure ist in allen Verhältnissen mit Wasser, Al-
Von dem als eine Flüssigkeiten aspirirende, wodurch die
kohol und Glycerin mischbar, in Aether, Chloro⸗
form und fetten Oelen aber unlöslich. Hueppe fand, dass 3— 5 proc. Lösung schon sehr anti- septisch wirkt, eine 10 proc. Lösung zu den wahren Desinfectionsmitteln gehört. Lösungen in Alkohol und Glycerin zeigten keine desinficirenden Eigen- schaften.
Die leichte Löslichkeit des Mittels, sowie der Umstand, dass es selbst in grösseren Dosen nicht toxisch wirkt, in Concentrationen bis zu 10 Proe. auf die Haut und bis 3 Proc. auf die Schleimhaut nicht ät?end wirkt, bevorzugen es vor der Carbol- säure und dem Sublimat. Dagegen hindert noch die Einführung die leichte Zersetzbarkeit des Mittels bei längerer Aufbewahrung.
Atropinum santonicum ist vom Apotheker Bombelon dargestellt worden und stellt eine Verbindung des Atropins mit der Santonsäure dar.
Goburtshilfliches.
Glycerintampon in der Gynaekotherapie. Von Hüllmann. Heuser's Verlag Neuwied. für Gynaekolog. No. 6, 1887.
Verf. schildert die Wirkung des Glyecerins
behandelten Organe gewissermassen drainirt wer- den. Durch diese Drainage werden in erster Linie die betreffenden Organe, sowie ihre Nach- barschaft entlastet und verkleinert; die Cireulation, besonders die kapillare Osmose und damit die Resorption von exsudativen Producten wird ein- geleitet. In Folge der hygroscopischen Figen- schaften des Glycerins wird die Anwendung rein
mechanisch durch Fortspülung eitriger, fauliger
und sonstiger Zersetzungsstoffe und verhütet endlich die Resorption schädlicher Stoffe von Uterus und Vagina aus. H. hat den Glycerintampon
artige Flüssigkeit dar und riecht schwach nach u 4 anaenenet
intrauterinen und intravaginalen Operationen; 2) als Heilmittel gegen Infaret, chronische Metritis, chronischen Catarrh, Geschwüre im Uterus und in der Vagina, Vaginitis, Vaginismus; 3) zur Beförderung der Resorption aller Fxsudate, Trans- sudate und Extravasate in allen Beckenorganen; 4) bei Behandlung der septischen Endometritis; 5) als Stypticum bei allen uterinen Flächenblu- tungen, mit Ausnahme der Blutungen unmittelbar
pPost. partum.
Die Lösungen des Präparats sollten haltbarer sein als mit Atropinsulfat. Die Santonsäure selbst ist
reizlos und zeigt neben ihrer Eigenschaft eine ausgesprochene Wirkung auf Mikroorganismen.
Das Atropinum santonicum stellt ein weisses, lufttrockenes. nicht krystallinisches Pulver dar und soll milde, mehr dem Homatroprin ähnlich wirken. Die mydriatische Wirkung soll in gleicher
Höhe wie beim Atropinsulfat erfolgen und 12— 24 Stunden anhalten. Die Dosis beträgt zu Pinträufelungen 0,01: 20,0. Concentrirtere
Lösungen sind warm zu bereiten. Das Präparat muss in gelben Gläsern aufbewahrt werden, weil es durch Lichteinfluss gelb gefärbt wird.
wurmtödtenden
Mittheilungen aus thierärztlichen Versammlungen.
— XLII. Jahresversammlung des thierärztlichen Vereins für Württemberg am 26. Juli 1886.(Schluss.) Bei der dem interessanten Vortrage folgenden Discussion, an der sich die Herren Deutler und Ostertag be-
theiligten, wurden von anderen Beobachtern die Erfahrungen
des Herrn Professor Vogel bestätigt. Am Schlusse der Verhandlungen giebt dann noch Herr Professor Roeckl Erläuterungen betreffend die Entschädigung für an Milzbrand gefallene Thiere. Der Herr Vortragende erinnert zunächst daran, dass für die Aufnahme des Milz- brandes unter die zur Entschädigung gehörigen Krankheiten des Reichsviehseuchengesetes sämmtliche hierfür massgebend gewesene Momente fehlen: Der Milzbrand verläuft rasch, die Verbreitung erfolgt für gewöhnlich nicht durch An- steckung von Thier auf Thier, sondern durch die Milzbrand- cadaver und die mit Milzbrandkeinem pesetzten Futtertheile, Streu u. dgl. und endlich präsentirt das milzbrandkranke Thier als solches keinesfalls mehr ein besonderes Werth- object.
Anders gestaltet sich die Sache, wenn man bei der Entschädigung für milzbrandkranke Thiere von dem auf veterinärpolizeilichen Grundsätzen basirenden Reichsvieh- seuchengesetz absieht und sich zunächst auf den Standpunkt einer vom Staate geleiteten Versicherung stellt. Dieser Standpunkt ist nun in dem Gesetz vom 7. Juni 1885 ge- wahrt. Gleichzeitig werden durch dasselbe gewisse vete- rinärpolizeiliche Vortheile erreicht und die reichsgesetzlichen Bestimmungen hierbei vollkommen intact gelassen. Ein Hauptvortheil des Gesetzes ist die regelmässige Anzeige


