122 Rundschau

vom Rossarzt Hubrich in Fulda 5 M.; vom Oberrossarzt Schmidt in Thorn 10 M.; vom Kreisthierarzt Immelmann

in Stendal 30 M.; vom Oberrossarzt Hell in Hannover 10 M.;

vom Schlachthof-Inspector Wiechers in Göttingen 30 M.; vom Kreisthierarzt Phunecke in Calbe-Saale 30 M.; vom Oberrossarzt Puschmann in Neustadt O.-Schl. 10 M.; vom

Thierar?t Beetz in Bülow 3M.; vom Kreisthierarzt Borchard

in Schlawe 25 M.; vom Dep.-Thierart Gips in Cöslin 25 M.; vom Kreisthierarzt Hoppe in Stolp 25 M.; vom Kreisthier- arzt Krüger in Schivelbein 20 M.; vom Kreisthierarzt Ulrich in Lauenburg 20 M.; vom Thierarzt Zeisler in Cöslin 19 M.; vom Oberrossarzt Weidefeldt in Stolp (Ratenbeitrag) 5 M.; vom Landesthierarzt Lungershausen in Bückeburg 10 M.; vom Grenzthierarzt-Assistent Grasnick in Myslowitz 10 M. 5 Pf.; vom Kreisthierarzt Wegener in Zielenzig 10 M.; vom Thierarzt Becher in Salzmünde 10 M.; von den dem Rudolstädter Senioren-Convent angehörenden Landsmannschaften(Salingia, Franconia, Neo-Teutonia, Hannoverania, Normannia, Suevia, Saxonia und Nicaria) 300 M. Summa 715 M. 10 Pf. Dazu die früher eingezahlten Beträge von 4893 M. 20 Pf. Mithin sind im Ganzen ein- gezahlt 5608 M. 30 Pf.

Noch nicht eingezahlt, jedoch bewilligt sind ferner: Von der Kasse des Vereins des Rgbzks. Wiesbaden 200 M., von verschiedenen Mitgliedern dieses Vereins 5 54 M. jährl. Ratenbeitrag= 270 M., im Ganzen also 470 M. Dazu die früher bewilligten Beträge 4100 M. Mithin be- willigt, aber noch nicht eingezahlt 4570 M. Summa der sämmtlichen Beiträge 10 178 M. 30 Pf.

Münster W., den 7. Februar 1887. Dr. Steinbach.

Rechenschafts-Bericht des Vereins zur Unter- stützung der Hinterbliebenen verstorbener Veterinäre

der deutschen Armee für das Jahr 1886. Wie segens- reich dieser Verein trotz seines erst 12jährigen Bestehens

wirkt, zeigt dieser Bericht durch die zahlenmässigen An- gaben. In der genannten Zeit sind 34 Mitglieder gestorben und an die Hinterbliebenen derselben zusammen 24,580 Mk. gezahlt worden. Augenblicklich beträgt die Anzahl der Mitglieder 380. Den Hinterbliebenen kann bereits in jedem Falle die Summe von 800 Mk. gezahlt werden. Der Res ervefonds des Vereins beträgt jetzt 1856 Mk. und 85 Pf. Als Beitrag zahlen peim Eintritt und bei jedem Sterbefall eines Mitgliedes die Corps-Rossärzte 3 Mk, die Ober-Ross- ärzte 3 Mk., die Rossärzte 2 Mk., die Unter-Rossärzte 1 Mk. Je später der Beitritt nach Ernennung zum Unter-Rossarzt erfolgt, desto höher die Beiträge, deshalb haben die

üngeren Collegen Veranlassung, möglichst früh dem Vereine

beizutreten, dessen Wohlthaten ihnen auch im Falle ihrer Pensionirung erhalten bleiben. Die Verwaltungs-Commission besteht augenblicklich aus den Herren Corps-Rossarzt Dominik, Corps-Rossarzt Dr. Born und Ober-Rossar?t a. D. Seiler. Alle Correspondenzen sind an den Kassirer Herrn Ober-Rossarzt Brand, Berlin N., Schlegelstrasse 7, I, zu richten.

Kleine Mittheilungen.

Ueber die Schweine-Cholera in England lag jüngst ein Bericht des Prof. Brown dem englischen Parla- mente vor. Nach demselben hat diese, aus Amerika ein- geschleppte Seuche, welche erst im Jahre 1862 in England bekannt wurde, immer mehr an Ausdehnung zugenommen. Die getroffenen Tilgungsmassregeln haben wegen schlechter Ausführung wenig genützt. Nach einem Bericht des land- wirthschaftlichen Departements in Washington haben in Amerika in einem Jahre 2 ½ Millionen Schweine an der Krankheit gelitten. In England erkrankten in dem Zeit- raum von kaum 8 Wochen 4926 Thiere.

1887 No 10.

In einem Vortrage über die Tuberkulose des Rindes und deren Bekämpfung den Herr Professor Dieckerhoff jüngst im Klub der Landwirthe zu Berlin hielt, bezeichnete Redner als wirksames Mittel zur Tilgung die Ausdehnung des Seuchengesetzes auf diese Krankheit. Die von den Viehbesitzern zu leistenden Beiträge für Zahlung einer theilweisen Enischädigung würde in keinem annnähernden Verhältniss zu den jetzigen Verlusten stehn. Auch würde durch eine gesetzliche Regelung ausreichende Vorkehrung zu treffen sein, für eine unschädliche Be- seitigung des Materials.

Wegen Thierquälerei waren vor einiger Zeit mehrere Berliner Fleischer selben angeklagt worden: Die hatten die Untersuchung lebender Schweine auf Finnen in der Weise vorgenommen, dass Einer auf das mit Gewalt auf das Steinpflaster der Halle niedergelegte Thier kniete, ein Zweiter dem Thiere einen Knüppel zwischen die Kiefer schob und so weit herumdrehte, dass der Rachen weit ge- öffnet war. Ein Pritter zog dann die zwischen den seit- wärts gestellten Kiefern liegende Zunge soweit heraus, dass sie auf Finnen untersucht werden konnte. Die Straf kammer in Berlin sah in dem Verfahren um so mehr rohe Miss- handlung, als nach dem Gutachten der Sachverständigen eine derartige Untersuchung sehr unsicher und deshalb werthlos sei. Der Einwand der Angeklagten, dass der- artige Untersuchungen im Schweinehandel üblich und ein anderes Mittel nicht vorhanden set, wurde nicht als Ent- schuldigungsgrund angesehen und konnte die Strafe wegen Thierquälerei nicht abwenden. Die gegen das Erkenntniss von den Angeklagten eingelegte Revision wurde in voller Uebereinstimmung mit den Ausführungen des Vorderrichters vom Kammergericht zurückgewiesen.

Wirkung der Salicylsäure auf Lebensmittel. In der medicinischen Academie zu Paris berichtete am 28. December Dr. Vallin, Namens des Ausschusses, welcher die Wirkung der Salieylsäure auf Lebens- mittel zu untersuchen hatte. Vallin führte in seinem Bericht zahlreiche Fälle an, in welchen die Aufbewahrung von Lebensmitteln durch Salicylsäure Unglücksfälle herbei- geführt habe und fasste das Gutachten des Ausschusses in folgende Sätze zusammen: 1. Es ist durch ärztliche Beobachtung festgestellt, dass schwache aber anhaltend wiederholte Gaben von Salieylsäure oder von deren Ab- leitungen bei gewissen Personen, namentlich älteren und solchen. deren Nierenapparat oder Verdauung nicht regel- mässig ist, bemerkenswerthe Gesundheitsstörungen herbei- führen können. 2. Folglich kann die Beimischung von Salicylsäure und ihren Ableitungen zu festen oder flüssigen Nahrungsmitteln selbst in schwachen Gaben nicht gestattet werden.(M. med. Wochschr.).

Auf die Nothwendigkeit einer thierärztlichen Untersuchung der Impfkälber weist Dr. Pfeiffer in

Weimar(Corr.-Bl. d. Allg. ärztl. Vereins von Thüringen

1886, No. 10) hin. Mit Rücksicht auf die Gefahr der An- steckung durch Milzbrand, Piphtherie, Erysipelas, Lungen- seuche der Kälber, möglicherweise auch Actinomycose, vor allem aber durch Sepsis und Tuberkulose bei der Vacci- nation, fordert Pf. in Fällen, wo die Kälber nicht sogleich geschlachtet werden, noch 14 20 Tage thierärztliche Beaufsichtigung nach der Impfung, ehe die ihnen ent- nomwene Lymphe Verwendung finden dürfte. Wo die Thiere sogleich geschlachtet würden, ist erst das Ergebniss der Section abzuwarten, ehe die Brauchbarkeit der Eymphe entschieden wird.

Die Ausgaben für den Central-Schlachthof in Berlin betragen pro Jahr 282,102 Mk. Hiervon entfallen etwa 50 000 Mark für Thierärzte und 62000 Mark für Ausführung der PTrichinenschau. Dagegen erzielte der Viehhof einen Ueberschuss von 417 428 Mark, der Schlacht- hof einen solchen von 89 430 Mark trotz Herabsetzung des Schweine-Schlachtgeldes um 5 Pf. pro Stück.

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