120 PThiermedicinische Rundschau etc.
1887. No. 10.
rath Gerlach in Berlin, in engem, freundschaftlichem Bunde zu stehen und durch ihn von den Verhältnissen dieses ganzen Departements ziemlich genau und andrerseits noch von andern, die auf ganz anderm Standpunkt stehen und standen, über alle einschläglichen Vorkommnisse in Kennt- niss gesetzt zu werden. Aber danach weiss ich auch, dass das Directorialsystem ein durch und durch bedenkliches geworden ist. Früher konnte es leichter seine Berechtigung haben, jetzt aber ist es um so schwieriger— und dem Herrn Minister wird das besser bekannt sein als uns allen- eine Autorität aufrecht zu erhalten, die nur wiederher- gestellt werden kann durch den Herrn Minister selbst, nicht so schwer sicherlich, wenn durch freie Wahl ein wechselndes Rektorat festgesetzt wird. Ist der einzelne Director einmal nicht brauchbar, so ist auch die grosse, weitreichende Gewalt des Herrn Ministers nicht im Stande, dauernde Uebelstände zu beseitigen, und es leidet dahernicht nur die Schule sondern ganze Genera- tionen in den Schülern; umgekehrt, wenn das Rectoratsystem eingeführt ist, ist eine Remedur leicht zu schaffen.
Aus allen diesen Gründen und noch vielen anderen, die ich bereit bin, über diesen Gegenstand anzuführen, habe ich mir erlaubt, auf diesen Gegenstand aufmerksam zu machen, und hoffe, der Herr Minister wird uns eine beruhigende Erklärung abgeben.
Minieter für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Dr. Lucius: Meine Herren, ich muss dem Herrn Vor- redner zunächst erwidern, dass die ruhige Behandlung dieser ganzen Angelegenheit wesentlich erschwert worden ist im Laufe dieses Jahres durch die agitatorische und überhebende Art, mit der diese Frage in der Fachpresse und in den Versammlungen behandelt worden ist, Gehr richtigl) und dass das Wohlwollen, was an der Central- stelle, und ich hoffe auch, das Verständniss, was dafür pesteht, wesentlich beeinträchtigt wird durch die Mass- losigkeit der Ansprüche und die Ueberhebung, welche aus diesen Kreisen hervortrat. Diese ganze Frage hat nicht geruht, sondern ist genau so, wie ich nach dem Ableben des letzten Directors der hiesigen Thierarzneischule, eines hervorragend tüchtigen Mannes, wie nur sehr wenige auf diesem Gebiete wir leider besitzen, an dieser Stelle con- statirte— seitdem ist diese Frage auf dem Wege den ich vor einem Jahre hier angedeutet habe, ruhig erörtert und gefördert worden. Es ist die Frage, ob es sich empfehlen würde, an die Stelle des Pirectorialsystems das Rectoral- system treten zu lassen, wie alle übrigen einschlagenden Fragen wissenschaftlicher und technischer Natur, die sich daran anschliessen, in der Veterinärdeputation erörtert worden. Dieses Gutachten der Veterinärdeputation ist gegen Ende vorigen Jahres, also im Laufe des December an mich gegangen. Die darin niedergelegten Anschauungen unterliegen noch der weiteren Prüfung und sie werden voraussichtlich beim Eintreten des neuen Etatsjahres defini- tiv entschieden sein und in Wirksamkeit treten können. Ich will hier nur noch, ehe ich auf die Frage weiter ein- gehe, vorausschicken, dass die Position dieses Ptats durch die neupeabsichtigte Organisation etatsmässig eine Ver- änderung nicht erleidet. Dieser Posten des Pirectors pleibt im Etat stehen, und es wird die Besoldung nicht ausgegeben, so lange keine Besetzung erfolgt. Prfolgt eine Veränderung in der Organisation, so wird von dem durch den Etat zur Disposition gestellten Gehalt nur so viel apsorbirt, als durch den Ersatz der ausgeschiedenen Lehrkraft erforderlich ist. Also insofern besagt der Etat durchaus nicht, dass eine Veränderung in den Absichten und Ansichten der leitenden Stelle eingetreten ist.
Was nun die Frage selbst betrifft, so geht das Gut- achten der Veterinärdeputation etwa dahin: die sämmt- lichen in Peutschland vorhandenen Veterinärschulen haben mit Ausnahme von Giessen die Pirectorialverfassung. Das
erklärt sich auch schon sehr leicht aus dem Umstande, dass diese sämmtlichen Veterinärschulen nur eine be- schränkte Anzahl von Lehrkräften haben. Die grösste von diesen sämmtlichen Schulen ist die Berliner Thierarznei- schule, die jetzt 9 Ordinarien zählt. Piese Schule ist auch die einzige, wo man geneigt sein könnte, anzunehmen, dass eine kollegiale Verfassung oder beschränkte Rectorats- verfassung am Platze sein könnte. Im übrigen haben die sämmtlichen deutschen Thierarzneischulen die Directorial- verfassung mit mehr oder weniger Modification. Bei den anderen deutschen Schulen, gebe ich zu, ist die Macht- stellung des Pirectors in gewisser Weise mehr eingeschränkt, wie es sich hier der historischen Entwickelung nach bei der Berliner Schule gemacht hat. Es wird sich das immer so gestallten; wenn eine bedeutende und überlegene Per- sönlichkeit an der Spitze einer solchen Anstalt steht. Das liegt nicht sowohl im System, als in der betreffenden leiſenden Persönlichkeit. Also es ist anzuerkennen, dass auf allen übrigen Anstalten allerdings eine grössere Be- schränkung der Machtbefugniss des Pirectors platagegriffen hat. Es haben die übrigen Lehrer einen erheblichen Ein- fluss auf die Gestaltung des Lehrplanes, auf die finanzielle Verwaltung, das heisst auf die Zutheilung der Fonds für die einzelnen Unterrichtsbranchen, und auf die Pisposition darüber innerhalb derselben, Die Veterinärdeputation spricht sich in diesem Gutachten in dieser Bezichung dahin aus, dass sich zwar bei der Entwickelung der Berliner Anstalt Missstände besonderer Art nach ihrer Auffassung in erheblichem Masse bisher nicht geltend gemacht hätten, dass es aber wohl angezeigt erscheinen könnte, da der Fall der Vacanz vorliege, für die künftige Neugestaltung an die Einrichtung eines Rectorates zu denken. Sie befür- worten aber, dieses Rectorat nicht in der Weise platz- greifen zu lassen, dass der Rector etwa auf ein Jahr all- jährlich von dem Collegium der Lehrer selbst gewählt werde, sondern sie empfiehlt vielmehr, dass, ebenso wie es auf den anderen deutschen Schulen ist, die Ernennung des Rectors jedenfalls Sache der leitenden Stelle bleibt. Sie empfiehlt auch nicht, dass bloss ein einjähriger Amts- termin in Aussicht genommen werde, sondern ein mehr- jähriger Ich bin selpst zu einem abschliessenden definitiven Pntschluss über die Anträge in dieser Beziehung noch nicht gekommen, ich werde aber demnächst dazu gelangen. Ieh glaube, dass die massvollen Vorschläge der Veterinär- deputation im wesentlichen als eine Grundlage dienen können für die künftige Organisation der hiesigen Thier- arzneischule. Ich bemerke aber dabei schon jetzt auch hier, dass das, was für die Berliner Schule möglich ist, für die in Hannover mit ihren noch geringeren Lehrkräften — ihre Zahl ist bloss 6— in jedem Falle zunächst nicht platzgreifen könnte. Es giebt mir auch gerade dazu noch Anlass der Geist der Insubordination, der sich auf der hannöverschen Anstalt in der letzten Zeit gezeigt hat. (Hört! hört!)
Ich würde das hier nicht so offen und unumwunden aussprechen, wenn ich nicht annähme, dass in dieser Aeusserung zugleich eine Verwarnung für die dortigen Herren liegen wird, auf dem betretenen Wege weiter vor- zugehen. Einzelne dieser Herren haben ihre Dienstpflichten weder nach ihrer wissenschaftlichen noch administrativen Thätigkeit hin in der letzten Zeit erfüllt, scheinen sich vielmehr mit Vorliebe dieser agitatorischen Thätigkeit zuge- wandt zu haben, die ausserhalb des Rahmens ihrer amt- lichen Thätigkeit liegt, und es ist dort zu Conflicten oder wenigstens zu Verhäſtnissen gekommen, die an Conflicte sehr nahe anstreifen, die, wenn sie sich weiter zuspitzen sollten, jedenfalls zu Disciplinaruntersuchungen und auch zu Pienstentlassungen führen könnten Also das, was zunächst für die Berliner Thierarzneischule in Aussicht genommen ist, würde jedenfalls für die Verfassung von Hannoyver zur Zeit nicht zutreffend sein, um so mehr, als


