77
l
——— 2
S—
.
P
„
1. Januar.
Gemeinde- oder Stierverbandes monatelang ungedecktbleiben, und von den Besitzern gefüttert werden ohne irgend einen Nutzen zu bringen. Kleinere Besitzer, denen der Verlust der Milchnutzung ihrer Kühe noch viel schwerer wird, als grösseren, zögen, um diesen Schaden zu vermeiden, oft in weit entfernte Ortschaften, um ihre Kühe decken zu lassen. Andere verheimlichen die Krankheit, um den harten Massregeln zu entgehen. In beiden Fällen würde die Gefahr der Weiterverbreitung bedeutend vergrössert.
Da der§ 117 der Insmuetion vorschreibt, dass ein Wechsel des Standortes oder Gehöftes während der Dauer eines Krankheitsfalles zu verbieten ist, könne man sich des seuchekranken Viehs nicht einmal entledigen, um anderes anzuschaffen, oder sonstigen Nutzen aus dem Ver- kauf zu ziehen.
Ziche man in Betracht, dass die Ansteckung auch auf anderem Wege als durch die Begattung erfolgen könne, 8so gebe die Ausschliessung des erkrankten Thieres von diesem Act keine Gewähr dafür, dass die Seuche bei Durch- führung des Verbotes endlich von selbst erlösche.
In Erwägung des bedeutenden pekuniären Nachtheils für die Viehbesitzer und der nicht unerheblichen Kosten, welche dem Staat durch die wiederholten thierärztlichen Untersuchungen erwachsen, sowie andererseits des verhält- nissmässig geringen Schadens, welchen die Erkrankung an der Seuche wit sich bringt, glaubt der Redner sich berechtigt zu der Meinung, dass die Aufnahme der Bläschen- Ausschlag-Seuche des Rindviehs in das Seuchengesetz vom practischen Standpunkte aus nicht empfehlenswerth sei.
Diesen Ausführungen wurde von Herrn Oberrossarzt Huch-Breslau entgegengestellt, dass nach seiner Ueber- zeugung die in Rede stehende Seuche ganz mit Recht in das Gesetz aufgenommen worden sei.
Die Verhältnisse, die Herr Kreisthierarzt Kampmann zur Begründung der gegentheiligen Meinung anführe, liessen gerade klar erkennen, dass eine Seuche von so eminenter Ansteckungsfähigkeit, wie die Bläschen-Aus- schlagSeuche sei, nur durch strenge Massregeln auf einen verhältnissmässig kleinen Raum beschränkt werden könne. Die wirthschaftlichen Verhältnisse des Ganzen würden dar- unter weit weniger leiden, als wenn jeder Viehbesitzer thun und lassen könne, was er will. Es würde gerade der Vichhandel auf den grösseren Märkten, der für die Landwirthschaft von der höchsten Bedeutung ist, am schwersten geschädigt werden, ähnlich, wie durch die Maul- und Klauenseuche.
Ausserdem würde durch das Gehenlassen sehr pald eine Vernachlässigung der Krankheit entstehen, die in Folge dessen an Gutartigkeit verlieren und schwerere ökonomische Nachtheile zur Folge haben würde.
Ein definitiver Beschluss über die von Herrn Kamp- mann aufgestellte These wurde nicht gefasst, da sie nicht unbedeutender Opposition begegnete. Doch wurde dem interessanten, mit grosser Sorgfalt vorbereiteten Vortrag die verdiente Anerkennung zu theil, die in einem dem Redner ausgesprochenen Dankesvotum der Versammlung Aus- druck fand.
Der Gegenstand IV der Tagesordnung: Bericht über die Verhandlungen der Veterinär-Section der Naturforscher- Versammlung in Berlin, konnte nur sehr mangelhaft er- ledigt werden, da der Referent, Herr Dr. Ulrich, nicht in der Lage war, das Referat selbst zu übernehmen und von den Anwesenden keiner an dieser Versammlung theil ge- nommen hatte.
Erwähnenswerth ist schliesslich noch aus dem letzten Punkt der Tagesordnung, Mittheilungen aus der thier- ärztlichen Praxis, die von einem Mitgliede der Versammlung aufgeworfene Frage: Ist Herpes tonsurans auf den Menschen übertragbar? PDie Collegen Adam-Breslau und Hasel- bach-Oppeln bejahten diese Frage unter Hinweis auf mehrere Fälle aus ihrer Praxis, in denen die auf Hände
Thiermedicinische Rundschau cte. 85
und Arme der Vichwärter und Wärterinnen übertragenen Flechte unter Anwendung von weisser Präcipitatsalbe resp. Sublimatlösung in kurzer Zeit abgeheilt sei.
Nach Erledigung der Tagesordnung blieb der grösste Theil der Mitglieder noch in lebhaftem Austausch gegen- seitiger Erfahrungen zusammen um unter Betheiligung der gegen 3 Uhr erfreulicher Weise zahlreich erschienenen Damen durch ein heiteres Mahl die Vereinigung wurdig zu beschliessen.
Die Anwesenden hatten noch die Freude, zu Tisch den verehrten Vorsitzenden des Vereins, Herrn Dr. Ulrich, der von der Reise zurückgekehrt war, erscheinen zu sehen und von ihm die Zusicherung zu erhalten, dass er den ausgefallenen Bericht in der nächsten Versammlung nach- holen wolle.
— Versammlung des Vereins der Thierärzte des Reg.-Bez. Wiesbaden am 16. October 1886 zu Lim- burg a. d. Lahn. Die Neuwahl des Vorstandes ergab folgendes Resultat: Prof. Dr. Leonhardt-Frankfurt a M. VWorsitzender), Fischbach-Weilburg a. L.(Stellvertreter), Emmerich- Bad Homburg(Schriftführer), Macks-Lan- genschwalhach(Kassirer). In die Tagesordnung eintretend wurde zunächst nachhaltige Unterstützung der Cen- tralvertretung preussischer thierärztlicher Vereine pe- schlossen. Ueber die Erklärung des Vereins der Thierärzte im Reg.-Bez. Oöslin und Magdeburg wurde zur Tages- Ordnung übergegangen. Der Unterstützungskasse zu Hannover(Damman'sche), welche schon früher 50 Mk. aus Vereinsmitteln erhalten habe, neue Beiträge zu ge- währen, wurde abgelehnt. Das Weitere wurde den einzelnen Mitgliedern überlassen und ev. die Benutzung bestehender leistungsfähiger und solider Lebens- und Unfall-Ver- sicherungen empfohlen. Zu dem Gerlach-Denkmal wurden zu den bisher gewährten 50 Mk. weitere 150 Mk. aus Vereinsmitteln gewährt. Ausserdem zeichneten die an- wesenden Mitglieder 54 Mk. Eine gleiche Listenzeichnung soll noch für die Jahre 1887, 1888, 1889 und 1890 fort-
gesetzt werden. Zum Ehrenmitglid— dem ersten des Vereins— wurde Herr Geh. Rath Dr. Peisering-Dres-
den gewählt. Hierauf erstattete Prof. Leonhardt einen ausführlichen Bericht über den pbei Prof. Schütz-Berlin absolvirten bacteriologischen Cursus, legte eine Auswah! von Präparaten vor und gab Anleitung zur Verwerthung für die nächsten practischen Bedürfnisse(z. B. Färbung mit Gentiana Violett; Impfung von Meerschweinchen zur Feststellung der Rotzdiagnose u. s. w.).— Schliesslich Wurde beschlossen, dass der Verein für die Section für Veterinär-Medizin in der nächstjährigen Naturforscher-Ver- sammlung in Wiesbaden die erforderlichen Vorbereitungen treffe.
— XV. ordentliche Generalversammlung des Vete- rinärmedicinischen Vereins im 6Grossherzogthum Hessen am 4. November 1886 zu Frankfurt a. M. Anwesend die Herren Zimmer-Darmstadt, Rothermel- Gross-Gerau. Dr. Güngerich-Bensheim, Dr. Weidner- Gau-Algesheim, Dr. Schaefer-Parmstadt, Dr. Wollpert- Mainz, May-Nidda, Dr. Weinsheimer-Schotten, Dr. Schneider-Offenbach.
Die Versammlung(Vorsitzender R. Zimmer) ehrt zu- nächst das Andenken der verstorbenen Mitglieder Hofthier- arzt Dr. Müller und Oberrossarzt Kresse durch Erheben von den Sitzen. Im Weiteren wird über den Stand des Vereins berichtet. Vorstand: Stabsveterinärarzt Zimmer Vorsitzender), Kreisveterinärarzt Rothermel(Schrift- führer), Kreisveterinärärzte Dr. Güngerich, Professor Dr. Winkler-Giessen und Gebb-Friedberg; 28 ordent- liche, 6 ausserordentliche und 1 ausserordentliches Mit- glied. Beklagt wird hierbei das geringe Interesse der jüngeren Collegen am Verein. Bezüglich Verschmelzung des Vereins mit dem veterinärärztlichen Provinzialverein für Oberhessen zu einem Verein wurde beschlossen, die
14


