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Thiermedicinische Rundschau ete.
1886/87. No. 4.
Minuten nach der Infusion ein. Fserin hat ausser- dem günstige Finwirkung auf den Herzmuskel. Unmittelbar nach der Injection ist die Thätigkeit gesteigert, nachher vermindert. G. Sch.
Pathologische Anatomie und Pathogenese.
Untersuchungen über die Mikroorganismen in Schlämpe und Bierträbern.
Von Bräutigam. (Inaugural-Dissertation. Leipzig. Naumann.
Verfasser hat in dem Inhalt der Hautbläschen und dann in der verfütterten Schlämpe und im Kothe der Thiere ein und den nämlichen patho- genen Mikrokoccus nachgewiesen, der subcutan applicirt bei Kaninchen Endzündung der Haut mit Fiterung bewirkt. Der Zusammenhang scheint hiernach klar, dass nämlich durch den Koth der Thiere, der hauptsächlich die Hinterfüsse be- schmutzt, diese mittels kleiner Hautverletzungen inficirt werden. In der That sind bei gleicher Fütterung Zugthiere, welche durch Bewegung im Freien den Koth mehr von den Füssen entfernen, der Schlämpemauke weniger ausgeset?t. Auf die Beobachtung gestützt, dass Karbolsäure diesem Mikrokoccus sich sehr schädlich erwies, hat Verf. mit gutem PErfolge einen geringen Zusatz zur verfütterten Schlämpe angerathen.
Chirurgie. Behandlung des Strahlkrebses mit Lehm. Von P. Toepper. (Wochenschrift für Thierheilkunde No. 33.)
T. machte Versuche mit der von Höhne- Konitz empfohlenen Behandlung des Strahlkrebses. Die kranken Thiere wurden nach entsprechender Freilegung der kranken Stellen am Tage in einen feuchten Lehmstand untergebracht, abends wurden die Hufe mit Wasser abgewaschen, getrocknet nd über Nacht in einen Stand mit Sägespähnen gebracht. Heilung trat in etwa 8 Wochen voll- ständig ein. Verf. will die Heilwirkung auf die desinficirende und desodorisirende(? Ref.) Eigen- schaft des Lehms zurückführen. Ebenso soll der Druck des Lehmes wohlthätig wirken. 6G. Sch.
Standes-Angelegenheiten. Die neue MilitärVeterinärordnung. (Fortsetzung.) Der Paragraph 30 enthält Anweisungen für die Phätigkeit der Korps-Rossärzte.
Im Absatz 1 heisst es: die Korps-Rossärzte stehen als technische Beiräthe zur Verfügung der General- Kommandos, welche ihnen nach ihrem Ermessen Aufträge ertheilen und die in ihr Fach schlagenden Angelegenheit zur Bearbeitung überweisen.
Im§ 5.2 der Bestimmungen war gesagt„die Korps-Rossärzte und Ober-Rossärzte sind opere Militärbeamte.“ Soweit wir nun unterrichtet sind rangiren nicht allein die Ober-Rossärzte sondern auch die Korps-Rossärzte hinter den Zahlmeistern. Wir wollen zugeben, dass man pestrebt ist, die Zahlmeister unserer Armee aus tüchtigen Leuten auszuwählen, so wird doch Niemand die Vor- bildung derselben für ihren Beruf mit dem eines studirten Thierarztes in Vergleich stellen wollen. Ohne jegliche wissenschaftliche Vorpildung kann jeder tüchtige Bureaubeamte die Zahlmeisterlauf- bahn ergreifen und nach einmal bestandener Prüfung früher oder später sein Ziel erreichen. Wie anders der Militär-Thierarzt. Mindestens mit der Primanerbildung eines Gymnasium oder Realgymnasium versehn, hat derselbe vierjährige Studien zu absolviren und erreicht dann, abgesehn von den kleinen Vorprüfungen, nach der glücklich überstandenen Hauptprüfung die Stellung eines Unter-Rossarztes aus der er dann rach einigen Jahren in die eines Rossarztes übertritt. Nun alsolvirt er nach Theilnahme an dem hierzu ein- gerichteten Cursus das Ober-Rossarztexamen. Nach einigen Jahren wird er im günstigsten Falle als Inspicient an das Militär-Veterinär- Institut einberufen, wo er in der Regel 3—4 Jahre verbleibt. Sind alle Umstände günstig, so wird er dann nach einiger Zeit Korps-Rossarzt, tech- nischer Beirath beim Generalcommando und soll dann hinter dem Zahlmeister rangiren! Dazu kommt, dass die höchste Gehaltsklasse der Zahlmeister das Gehalt eines Corpsrossarztes noch um 300 Mark übersteigt. Dem Ober- Rossarzt geht es natürlich nicht besser. Noch unangenehmer wirkt diese Thatsache, wenn man einen Seitenblick nach der Stellung der Militär- Aerzte richtet, die abgesehn von dem von ihnen obligatorisch verlangten und von den Veterinären längst erstrebten Gymnasialabsolutorium und einer um 1 Semester längeren Studienzeit einen im
Vebrigen nicht viel von dem pei Militärthier-
ärzten abweichenden Entwicklungsgang durch- machen. Der General-Stabs-Arzt(peim Militär- Veterinärwesen ohne analoge Stellung) hat den Rang eines General-Lieutenants. Die General- ärzte I. und II. Klasse befinden sich im Range eines Oberst resp. Oberstlieutenant, die Ober- Stabs-Aerzte I. und II. Klasse im Bange eines Majors oder Hauptmanns, die Stabsärzte im


