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Sießen, am 26. November 1889.

Betreffend: die Formularien für Wandergewerbscheine.

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Grofherzogliche rtisunt Gießen

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Großherzogliches Polizeiamt Gießen und die Großherzoglichen Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir weisen Sie an, bei Erstattung Ihrer Berichte bezüglich der Ertheilung von Wandergewerbscheinen für die Folge des nachstehenden Schemas sich zu bedienen.

v. Gagern.

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