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l Gießen, am 14. Juni 1888.
getrefend: Die Aufwendungen der Großh. Landeswaisenanstalt für erkrankte Waisenkinder. 5
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die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Das nachstehende Schreiben Großh. Provinzial⸗Direktion Starkenburg erhalten Sie zur Kenntniß⸗
nahme und Beachtung in vorkommenden Fällen. Dr. Boekmann.
Betreffend: Wie oben. Darmstadt, am 4. Juni 1888.
Die Großherzogliche Provinzial⸗Direktion Starkenburg
an Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Wir benachrichtigen Sie ergebenst, daß wir mit dem Johanniter-Krankenhaus zu Nieder-Weisel
eine Uebereinkunft getroffen haben, wonach das Krankenhaus in Friedenszeiten stets 3—4 Betten für
erkrankte Waisenkinder zu unserer Verfügung hält, wobei als Tarifsatz 75 Pfennige pro Tag angenommen
wurde. Bei Benutzung theuerer Verpflegungsstätten müssen wir in Zukunft den Nachweis verlangen, daß
eine Benutzung des Hospitals zu Nieder⸗Weisel nach den Umständen des einzelnen Falles nicht möglich war. In Vertretung:
Dr ee
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