Ausgabe 
15.5.1887
 
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Gießen, am 15. Mai 1886.

Betreffend: die Ableistung des Verfassungseides.

Da s

toßhetzoglithe Kteisant Gießen die Großherzoglichen ee des Kreises.

Im Anschlusse an unsere Verfügung in obigem Betreff vom 6. l. M.(Anzeiger Nr. 107) beauf⸗ tragen wir Sie, zu den bevorstehenden Huldigungs-Terminen auch die während der Zeit von der letzten Huldigung im November v. J. bis zun 1. Januar l. J. aufgenommenen Ortsbürger, sowie diejenigen Unterthanen, welche sich während der bemerkten Zeit, ohne Ortsbürger zu werden, verheirathet haben, vorzuladen.

Ist Niemand derart vorzuladen, so bedarf es keines Berichts.

Dr. Boekmann.

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