Ausgabe 
19.7.1880
 
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4.

Gießen, am 19. Juli 1880.

Betreffend: Die Ausführung des Gesetzes vom 2. Juni 1880 über den Verkehr mit explosiven Stoffen.

Da 8

Gtoßhetzogliche Kreisant Gießen

die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises(mit Ausnahme von Gießen), sowie an die Großherzogliche Polizeiverwaltung Gießen.

Das nachstehende Ausschreiben des Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz theilen wir Ihnen zur Kenntnißnahme und Nachachtung mit. Das Gesetz vom 2. Juni 1880 über den Verkehr mit explosiven Stoffen ist auch in Nr. 155 des Gießener Anzeigers enthalten. Dr. Boekmann.

13.

3 J. 15023. Darmstadt, am 9. Juli 1880. Betreffend: Ausführung des Gesetzes vom 2. Juni 1880, den Verkehr mit explosiven Stoffen betr.

Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz

an

die Großherzoglichen Kreisämter.

Das rubricirte Gesetz, welches an die Stelle der Artikel 153 159 des Polizeistrafgesetzes getreten ist, ist in Nr. 21 des Großherzoglichen Regierungsblattes vom 21. v. Mts. publicirt worden und bestimmen wir zu seiner Ausführung:

Die in§ 5 letzter Absatz,§ 13, letzter Absatz,§ 18,§ 20a,§ 23,§ 25,§ 26,§ 27 und§ 28 der durch das rubricirte Gesetz publicirtenBestimmungen erwähnten polizeilichen Functionen sind von den Localpolizeibehörden wahrzunehmen.

Im Falle des§ 23 hat jedoch die Localpolizeibehörde über die erfolgte Anzeige sofort dem vor gesetzten Großherzoglichen Kreisamte Bericht zu erstatten, damit letzteres auch das übrige Polizei-Aufsichts personal, insbesondere die Gendarmerie, zur öfteren Visitation der betreffenden Verkaufsstelle und zur Ueber wachung der in§ 23 29 derBestimmungen gegebenen Vorschriften anweisen kann. Namentlich hat auch die Visitation der in§ 26 vorgeschriebenen Pulverbücher und Zeugnisse öfters und mindestens in jedem halben Jahre einmal stattzufinden.

Die in§ 29 und 31 der Polizeibehörde zugewiesenen Functionen sind den Großherzoglichen Kreis ämtern vorbehalten.

Sie wollen sich hiernach bemessen und die unteren Polizeibehörden entsprechend instruiren.

v. Starck. Rauten busch.