Ausgabe 
31.3.1876
 
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5.

Gießen, am 31. Mär; 1876.

Betreffend: Das Verfahren der Prüfung der Staatsangehörigkeit angeblich naturalisirter Bürger der Vereinigten Staaten

von Amerika.

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Sroßherzogliche Freisant Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. M. theilen

Das nachstehende Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 23. d.

wir Ihnen zur Kenntnißnahme und Nachachtung mit. v. Röder.

9. Zu Nr. M. d. J. S. 4197. Darmstadt, am 23. März 1876. Betreffend: Wie oben.

Das Großherzogliche c Ministerium des Inn e

die Großherzoglichen Kreisämter.

Von dem Gesandten der Vereinigten Staaten von Amerik ausgesprochen worden, daß Personen, worden sind, bei ihrer Rückkehr nach Deutschl Paß) nicht, wie bisher manchma

Da durch die Vorenthaltung dieser Papie sich über ihr in den Vereinigten Staaten erwor Vertreters dieser Staaten in Anspruch zu nehmen,

Wenn die Einsichtnahme der Papiere durch andere Behörden a t der erheblichen Urkunden, wozu meistens nur

zu den Akten zu nehmen, un Empfangsbescheinigung unter Angabe des wesent Sie wollen sich hiernach bemesse

achtung anweisen. v. Starck. Rautenbusch.

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a bei dem Deutschen Reich ist der Wunsch welche naturalisirte Staatsangehörige der Vereinigten Staaten ge⸗ and die ihnen ertheilten Legitimationspapiere(Bürgerbrief und l geschehen, in Fallen, welche eine Prüfung ihrer Staatsangehörigkeit er⸗

fordern, abgenommen werden möchten.

re den Inhabern derselben die Möglichkeit entzogen wird, benes' Bürgerrecht auszuweisen und die Vermittelung des so ist die Abnahme jener Papiere, wo nicht Gründe zur

Verhaftung der betreffenden Person vorliegen, thunlichst zu unterlassen. Is die betreffende Localbehörde erfor⸗ derlich wird, ist eine Abschrif der Bürgerbrief gehören wird, d sofern dieß nicht geschehen kann, den Betheiligten bei der Abnahme eine lichen Inhalts der Papiere und des Zwecks, zu welchem die

Abforderung geschah, zu ertheilen. b n und die Ihnen untergebenen Polizeibehörden zu gleichmäßiger Nach⸗

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