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Gießen, am 15. August 1876.
Betreffend: Bestimmungen über den Bau und die Einrichtung der Schulräume und Lehrerwohnungen.
Die Großherzogliche
Kreis- Schul-Commission Gießen
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die Orts- und Schulvorstände des Kreises.
Gemaß Amtsblatt Großherzoglichen Ministeriums des Junern, Abtheilung für Schulangelegenheiten, Nr. 11, vom 31. Juli d. J., theilen wir Ihnen zur Kenntniß und Nachachtung mit, daß bei Neubau von a Schulhäusern und, soweit es die Verhältnisse gestatten, auch bei wesentlichen Abänderungen und Erweite— ö g N f
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rungen der bestehenden Gebäude nach den unter dem 29. Juli d. J. durch Großherzogliches Ministerium des Innern erlassenen„Bestimmungen über den Bau und die Einrichtung der Schulräume
und Lehrerwohnungen“ zu verfahren ist.
Wir bemerken zugleich, daß wir diese Bestimmungen, welche in der Buchhandlung Großherzoglichen 8 Staatsverlags in Darmstadt käuflich zu erhalten sind, Ihnen demnächst k. H. mittheilen und veranlassen 175 werden, daß die dadurch entstehenden unbedeutenden Kosten auf die Kreiskasse übernommen werden.
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