6.
——
Gießen, am 12. Becember 1877. Betreffend: Abgekürzte Maß- und Gewichtsbezeichnungen.
Die Großherzogliche
Rreis-Schul-Commission Gießen
an
die Schulvorstände des Kreises.
Gemäß Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, Abtheilung für Schulangelegenheiten, vom 3. December l. J. theilen wir Ihnen nachstehenden Abdruck der von Großherzoglichem Mintsterium des Inneren in Nr. 46 des Regierungeblattes vom 30. v. M. erlassenen Bekanntmachung mit. Bei dem Unterricht sind die in der Zusammenstellung angegebenen abgekürzten Bezeichnungen für die Benennung von Maßen und Gewichten, unter Beobachtung der beigefügten Regeln, ausschließlich in Anwendung zu bringen.
Für jede Schulklasse ist ein Exemplar dem Lehrer einzuhändigen und von diesem den betreffenden
Schulakten anzulegen.
Dr. Boe kmann.
9.
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Zu Nr. M. d. J. S. 16378. Darmstadt, am 3. December 1877.
Betreffend: Wie oben.
Das Großherzogliche Ministerium des Innern Abtheilung für Schulangelegenheiten
an
die Großherzoglichen Directionen der Gymnasien, der Realschulen, der Schullehrer-Seminarien und der Taubstummen⸗Anstalten, sowie die Großherzoglichen Kreis- Schulcommissionen.
Indem wir Ihnen nachstehenden Abdruck der von Großherzoglichem Ministerium des Innern in Nr. 46 des Regierungsblatts vom 30. v. M. erlassenen Bekanntmachung mittheilen, beauftragen wir Sie, hiervon den Schulvorständen und bezw. den betreffenden Lehrern mit dem Anfügen Kenntniß zu geben, daß bei dem Unterricht die in der Zusammenstellung angegebenen abgekürzten Bezeichnungen für die Benennung


