Gießen, am 9. Februar 1876.
Betreffend: Den Ausschlag der Kreisumlagen für 1876.
Da 8
Großhetzogliche Kreisant Gießen
die Großherzoglichen Zürgermeistereien, Gemarkungsvorstände und Gemarkungs- inhaber des Kreises.
Bußetge der Bestimmungen des Voranschlags für 1876 sollen an Kreisumlagen erhoben werden: a. zu allgemeinen Ausgaben auf das Gesammtsteuerkapital der Gemeinden und
Gemarkungen R. 1.. 5 8.. 14816 Mark b. zum Bezirksbauaufseherinstitut, mit Ausnahme der Städte Gießen und Grün⸗ berg, sowie der besonderen nicht zu einer Gemeinde gehoͤrigen Gemarkungen 67032„ wonach sich der Beitrag von einem Gulden Steuerkapital berechnet: zu a. auf 5 8 5 1,249 Pf.
8 f f 5 0 0,883„ und haben nach der vorgenommenen Repartition beizutragen:
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