*
10.
——
Zu Ur. N. G. 5646. Gießen, am 16. Roverzber 1863.
Betreffend: Die Aufstellung und Einsendung der Viehstandstabellen.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Mit Bezug auf unser Ausschreiben vom 19. November v. J., No. 13 des Amtsblatts von 1862, eröffnen wir Ihnen, daß nach Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 3. d. M., zu Nr. M. d. J. 11740, die Berechnung eines Durchschnittswerthes der einzelnen Viehgattungen für den ganzen Kreis für die Folge unterbleiben und statt dessen der Werthanschlag nach den wirklichen Preisen der betreffenden Viehgattungen im Orte von Ihnen in die Uebersichten eingetragen werden soll.
n e i e


