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Zu Ar. R. G. 4643. Gießen, am 27. Juni 1860.
Betressend: Die Ausführung des§. 4 der Brandversicherungsordnung wegen der durch Feuersgefahr besonders bedrohten Gebäude.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Wir übersenden Ihnen hierbei ein Exemplar des besondern Abdrucks der Bekanntmachung in Nr. 13 des Großherzoglichen Regierungsblatts und der Bestimmungen in Nr. 18 des Amtsblatts Groß⸗ herzoglichen Ministeriums des Innern mit der Weisung, die darin enthaltenen Vorschriften pünktlichst zu befolgen.
Die Anlage ist dem Amtsblatt beibinden zu lassen.
In Verhinderung des Kreisraths: Wo l 5 Kreis⸗Assessor.


