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Gießen, am 25. Juni 1860.
Vetressend: Die Beitreibung der Communal-⸗Intraden, hier Einsendung der Kostenverzeichnisse.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an
die Großherzoglichen Vürgermeistereien.
Mon der an die Kreisboten heute erlassenen Verfügung theilen wir Ihnen nachstehende Abschrift zur Kenntnißnahme unter der Auflage mit, die Gemeinde-Einnehmer danach zu bedeuten und anzuweisen, künftig den Kostenverzeichnissen auch die Nr. der Pfandbefehle und Datums der Geschäftsverrichtungen durch Ueber⸗ schriften beizufügen und sodann nach den einzelnen Auszahlungen die Einträge in den Verzeichnissen zu vollziehen, wie dies beides in der Anlage angedeutet erscheint, um die Vergleichung mit den Quittungs— büchern der Kreisboten möglichst zu vereinfachen.
Sie wollen bei Einsendung der Quartalsverzeichnisse darauf achten, daß die Gemeinde-Einnehmer diesen Anordnungen pünktlich entsprechen.
In Verhinderung des Kreisraths: A e Kreis- Assessor.


