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3.
Zu Ur. R. G. 2238. Giessen, am 25. März 1859.
Betressend: Den Termin für den Abschluß und die Einsendung der Gemeinderechnungen für 1858. Das
Großherzogliche Kreisamt Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien und Gemeinde-Einnehmer des Kreises.
Geoßberzogliches Ministerium des Innern hat durch Verfügung vom 17. l. Mts. zu Nr. M. d. J. 3743 in Bezug auf die Gemeinderechnungen für 1858 den Termin zum Abschlusse der Bücher allgemein auf den 31. April, zur Ablieferung der Rechnungen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien auf den 30. Juni und zur Einsendung der Rechnungen an die Ober-Rechnungs-Kammer-Justificatur II. Abtheilung auf den 31. Juli festgesetzt.
Wir weisen Sie an, sich strenge danach zu achten und bemerken, daß eine Nichteinhaltung dieser Fristen, beziehungsweise eine Unterlassung der desfalls zu machenden Anzeigen, Disciplinarstrafen und sonstige etwa erforderliche Zwangsmaßregeln zur Folge haben müßte.
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