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Zu Nr. K. G. 8621. Gießen am 11. October 1854.
Betreffend: Den Betrieb und die Beaufsichtigung des Gewerbes der Makler mit Getraide, Hülsenfrüchte und Kartoffeln.
Das Großherzogliche
Kreis⸗Amt Gießen
an
die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Mit Rücksicht auf die Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 7. Octo— ber 1854(Reg.⸗Bl. Nr. 34) und Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 7. October Nr. D. 13280 mache ich Sie darauf aufmerksam, daß Patente für die rubricirten Gewerbe von Ihnen ohne meine vorgängige Erlaubniß ferner nicht ausgestellt werden dürfen und fordere ich Sie zugleich auf bei Berichten über Gesuche um Ertheilung solcher Patente über Namen, Alter, Wohnort, Ruf, Vermögen, bisherige Geschäftsführung, allenfallsige anderen Gewerbe oder Nebengeschäfte des Nachsuchenden bestimmte Auskunft zu geben.
ach le.


