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Zu Nr. K. A. G. 5813. Gießen am 4. Juli 1854. Betreffend: Die polizeiliche Aufsicht über den Gebrauch der Chausseen.
Das Großherzogliche
Kreis⸗Amt Gießen
an
sämmtliche Localpolizeibehörden des Kreises.
Aus Veranlassung eines Schreibens der Großherzoglichen Oberbaudirection vom 26. Juni 1854 N. O. B. D. 7387 beauftrage ich Sie, auf die Verhinderung von Beschädigungen an den zu den Straßen gehörigen Brückenbrüstungen, Meilenzeigern ꝛc., namentlich durch das häufig vorkommende Schleifen schnei— dender Instrumente ꝛc., Ihre besondere Aufmerksamkeit zu richten.
Sie werden zu dem Ende insbesondere die Feldschützen anweisen, darauf zu achten und bei wahr— genommenen Beschädigungen den Contravenienten nach Maßgabe der Instruction vom 19. September 1853 bei den Kreisbauämtern zur Anzeige zu bringen.
Küchler.


