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Zu Nr. K. G. 3711. Gießen, am 4. Mai 1854.
Betreffend: Die Ausstellung der Reisepässe.
Das Großherzogliche
Kreis ⸗ Amt Gießen
an sämmtliche Großherzogliche Bürgermeistereien des Kreises.
J benachrichtige Sie, daß durch Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Hauses und des Aeußern vom 18. April 1854 zu Nr. A. D. 2653 die Einrichtung getroffen wurde, daß Reisepässe, nur für das Inland bestimmt, namentlich auch für Angehörige des Großherzogthums, welche sich von der Heimath entfernen, um im Inlande Arbeit oder einen Dienst aufzusuchen(Dienstboten, Taglöhner ꝛc.) künftighin auf Stempel zu 20 kr. und nach Befund bis auf die Dauer von 2 Jahren hier ausgestellt werden. Ich weise Sie daher an, in vorkommenden Fällen die erforderlichen Paßberichte einzusenden.
Küchler.


