Ausgabe 
1.7.1854
 
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12.

Zu Nr. K. A. G. 5690. Gießen, am 1. Juli 1854.

Betreffend: Die Regulirung der Gewerbsteuer, insbesondere die Führung der Tagebücher über Ab- und Zugang der Gewerbe durch die Großherzoglichen Bürgermeister.

Das Großherzogliche Kris Amt Gießen

an

sämmtliche Großherzogliche Bürgermeistereien dieses Kreises.

Al Ersuchen der Großherzoglichen Ober⸗Steuer-Direction sehe ich mich veranlaßt, unter Hin weisung auf mein Amtsblatt Nr. 18 vom 1. April 1853 pos. I. 4. Sie hiermit noch ganz besonders auf⸗ merksam zu machen, daß in dem vorgeschriebenen Tagebuch über den Ab- und Zugang der Gewerbe für die Zukunft auch das Datum der Erklärung der Gewerbtreibenden und die Unterschrift desselben angeführt werden muß. Das von Ihnen dermalen geführte Tagebuch werden Sie zu jenem Zwecke nach dem anderseitigen Formulare vervollständigen.

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Tagebuch