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eiser und rde n 92. nicht—— Ott Zu Nr. K. A. G. 4388. Gießen am 31. Mai 1853. 3 Betreffend: Das Wandern der Handwerksgesellen. und. 5 1 cen Das Großherzoglich Hessische 1 zu. 5 4 7 N ö 0 32 Kreis ⸗ Amt Gießen n zu fügt an sätten ö f i sämmtliche Großh. Bürgermeister des Kreises. e in Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß von einzelnen Großh. Bürgermeistern Berichte um nn. Ausfertigung eines Wanderbuchs für solche junge Leute erstattet worden sind, die das Gewerbe, auf wel— chem sie wandern wollten, nicht vollständig erlernt hatten, namentlich nicht im Besitze eines Lehrbriefs waren. i Da nur diejenigen, welche ein Gewerbe vollständig erlernt haben, Wandererlaubniß erhalten können, ist in den zu erstattenden Berichten um Ausfertigung eines Wanderbuchs zu bemerken, daß, bei wem und 0 wie lange der um ein Wanderbuch Nachsuchende das Gewerbe erlernt habe. Da wo das letztere zünftig ist, muß außerdem der Lehrbrief vorgelegt werden, welcher nach genommener Einsicht wieder zurückgegeben werden wird. Damit die Signalements richtig in das Wanderbuch aufgenommen werden können, haben künftig die um Ausfertigung eines solchen Nachsuchenden persönlich dahier zu erscheinen. Ki ch er meister u del. bäude uns derum innten lassen. Jahren d den deren 9 damit * ber u 8
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