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49.

Zu Nr. K. A. G. 8064. 0 Gießen am 22. October 1853.

Betreffend: Den Debit der gestempelten Formularien zu Bürger⸗ aufnahmszeugnissen, Patenten für inländische Gewerb— treibende und Hausirpatenten.

Das Großherzoglich Hessische

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an

sämmtliche Gr. Bürgermeister dieses Kreises.

Das in obigem Betreff erlassene Ministerial-Amtsblatt theile ich Ihnen in nachstehendem Abdrucke zur Nachricht und Bemessung mit. a e e e e

55.

Zu Nr. D. 13,469. i Darmstadt, am 5. October 1853.

Betreffend: Wie oben.

Das Großherzoglich Hessische ite tit ü m des In ner z

a n sämmtliche Großherzogliche Kreisämter.

3 Vermeidung des Mißbrauchs, welcher bei der Abgabe von gestempelten Formularien zu Bür⸗ geraufnahmszeugnissen, Patenten für inländische Gewerbtreibende und Hausirpa⸗ tenten an Privaten stattfinden kann, haben wir angeordnet, daß von der Großherzoglichen Hauptstempel⸗ verwaltung künftig die bezeichneten Formularien nicht mehr an Privaten, sondern die zwei ersteren For— mularien nur an die Großherzoglichen Kreisämter und die Großherzoglichen Bürgermeister, das letztere aber nur an die Großherzoglichen Kreisämter abgegeben wird.

Wir weisen Sie hiernach an, Ihren Bedarf an solchen Formularien künftig direct von der Groß- herzoglichen Hauptstempelverwaltung zu beziehen und in gleicher Weise auch die Großherzog. Bürgermeister geeignet zu instruiren.

, e e e e. Reuling.