5 4 1 4 N l 2 —
42.
——
Zu Nr. K. A. G. 5830. Gießen am 21. Juli 1853.
Betreffend: Die Organisation der Ortsgerichte in den Pro⸗ vinzen Starkenburg und Oberhessen, hier die Anschaffung der Dienstsiegel für die Ortsgerichte.
Das Großherzoglich Hessische
Kreis⸗A mt Gießen
an sämmtliche Großh. Bürgermeister des Kreises.
Nach Verfügung Gr. Ministeriums des Innern vom 11. Juli l. J. ad. Nr. D. 9498 sollen, Falls das Vorsteheramt der Ortsgerichte nicht dem betreffenden Gr. Bürgermeister zusteht, für das Orts⸗ gericht eigene Dienstsiegel in der vorgeschriebenen Form angeschafft und die Kosten solcher Anschaffungen in Ermangelung besonderer hierzu verwendbarer Fonds von den betreffenden Gemeinden getragen werden.
Ich setze Sie hiervon zu Ihrer Nachachtung in Kenntniß und bemerke, daß Siegel der vorgeschrie⸗ benen Art auf vorherige Bestellung von dem Hofgraveur Ottensoßer zu Darmstadt bezogen werden können.
0 U e e


