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Zu Nr. K. A. G. 4038. Gießen am 20. Mai 18353
Betreffend: Die Ausstellung von Heimathscheinen, insbesondere
ins Ausland. f Das Großherzoglich Hessische
eis Amt Gießen
an
sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises Gießen.
Ide ich Ihnen beifolgend ein Exemplar des Ausschreibens des Gr. Ministeriums des Innern vom 2. d. Mts. z. Nr. D. 5462 mittheile, weise ich Sie an, sich Ihrerseits gleichmäßig darnach zu achten. Insbesondere werden Sie bei Erstattung Ihrer Berichte sorgfältig prüfen, ob der betreffenden Person auch wirklich Heimathsrecht in Ihrer Gemeinde zusteht, damit nicht in Folge der Ausstellung einer unrich— tigen Heimathsbescheinigung für die Gemeinden die Verpflichtung eintrete, ortsfremde Personen als Ange— hörige der Gemeinde übernehmen zu müssen. Wenn Militärpflichtige Heimathscheine begehren, so werden Sie nicht unterlassen, diese Eigenschaft derselben, oder wann diese Pflicht eintritt, jedesmal in den von Ihnen zu erstattenden Berichten anzuführen. Sollten der Ertheilung von Heimathscheinen Hindernisse im Wege stehen, namentlich die betreffenden Bittsteller sich in Untersuchung befinden, oder eine gerichtliche oder polizeigerichtliche Strafe zu verbüßen haben, so darf dieß einzuberichten ebenfalls nicht versäumt werden.
Ki ch e r.


