Ausgabe 
14.10.1853
 
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Zu Nr. K. A. G. 7861.. Gießen am 14. October 1853.

Betreffend: Behandlung der Einnahmen aus den Erträgen der Gemeindewaldungen und der darauf sich beziehen den Ausgaben hier die Gebühren der Gr. Bürger meister für Ausstellung von Bürgscheinen.

Das Großherzoglich Hessische

Kreis⸗Amt Gießen

an

sämmtliche Gr. Bürgermeister dieses Kreises.

Das in obigem Betreff erlassene Ministerial- Amtsblatt theile ich Ihnen in nachstehendem Abdrucke zur Nachricht und Bemessung mit. S e

52. Zu Nr. D. 12,489. 5 Darmstadt, am 26. September 1853.

Betreffend: Wie oben.

Das Großherzoglich Hessische Ministerium des Jene r n

an sämmtliche Großherzogliche Kreisämter.

Nach eingezogenen Erkundigungen sind bisher für die Ausstellung der nach§. 15 der Instruction vom 29. März 1837 über Behandlung der Einnahmen aus den Erträgen der Gemeindewaldungen von den Steigerern von. Walderzeugnissen aus Gemeindewaldungen beizubringenden Bürgscheine von einzelnen Bürgermeistern Gebühren im Betrage von einem bis 10 Kreuzern bezogen worden, und mitunter haben sich die Bürgermeister für das zu jenen Bürgscheinen erforderliche Formular(Nr. 9 der gedachten Instruction) eine Vergütung von 1 bis 2 Kreuzern bezahlen lassen. Da jedoch die Ausstellung der frag⸗ lichen Bürgscheine im Interesse der Gemeindeverwaltung geschieht, folglich zu den Officialarbeiten der Bürgermeister gehört, so haben dieselben hierfür weder eine Gebühr noch Vergütung des zu verwendenden Formulars anzusprechen, das letztere vielmehr aus ihren Büreaukosten anzuschaffen.

Sie wollen hiernach die Gr. Bürgermeister angemessen bedeuten.

v. Da w ig k. v. Lehmann.