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39.
— Zu Nr. K. A. G. 5376. Gießen am 5. Juli 1853.
Betreffend: Die Ausstellung von Heimathscheinen.
Das Großherzoglich Hessische
Kreis ⸗Amt Gießen
an
sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises.
Juni(Nr. 34. vom 18. Juni von Heimath⸗
reiben vom 30. Mai(Nr. 27. Amtsblatt) und 15. Verfügung Gr. Ministeriums des Innern Gesuche um Ertheilung
Bürgermeistern eine Gebühr von sechs Kreuzer zu beziehen ist. daß die Berichte für solche Personen, welche in die Klasse der
Nachträglich zu meinem Aussch
Amtsblatt) setze ich Sie in Kenntniß, daß nach 1853, zu Nr. D. 8299, für die Erstattung von Berichten über
scheinen von den Gr. selbstverständlich die Bestimmung in Kraft,
Armen gehören, unentgeltlich zu erstatten sind.
ache
Uebrigens bleibt


