Ausgabe 
30.1.1844
 
Einzelbild herunterladen

4.

Zu As K. G. 1532. Gießen am 30. Januar 1844.

Betreffend. Den Termin für den Abschluß und die Einsendung der Gemeinderechnungen für 1843.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen

saͤmmtliche Gr. Buͤrgermeister dieses Kreises.

Auch in diesem Jahre ist von der höchsten Staats⸗Behörde in Bezug auf die Gemeinde⸗Rechnungen für 1843. allgemein der Termin zum Schlusse der Bücher auf den 31. Mai, zur Ablieferung der Rechnungen an die Gr. Bürgermeister auf den 30. Juni und zur Einsendung der Rechnungen an die Gr. Rechnungs⸗ Kammer auf den 31. Juli bestimmt worden.

Sie werden hiervon zur Nachachtung und Bescheidung der Gemeinde-Einnehmer unter dem Anfügen in Kenntniß gesetzt, daß wegen etwa nöthig werdender Erstreckung dieser erweiterten Fristen in den einzelnen Fällen nach der bestehenden Vorschrift zu verfahren ist, und daß die nicht Erstreckung der Fristen und bezeich nungsweise die Unterlassung der desfalls zu machenden Anzeige Disciplinarstrafen und sonstige etwa nöthig werdende Zwangsmaaßregeln zur Folge haben werden.

ir in

̃ ̃ ͤ ͤ( Z 5

b