Ausgabe 
26.11.1844
 
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Zu A K. G. 14669. Gießen am 26. November 1844. Betreffend: Die sorgfältige Behandlung der Obstbäume.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen a n saͤmmtliche Gr. Buͤrgermeister des Kreises.

Nachdem ich Ihnen in meinem Ausschreiben vom 19. v. M.( 26 des Amtsblatts) die Haupt⸗ grundsätze angegeben habe, nach welchen bei der Behandlung der bereits gepflanzten Obstbäume zu verfahren ist, fühle ich mich nunmehr, beim Eintreffen der für dieses Jahr zur Pflanzung in dem hie⸗ sigen Kreise bestimmten Stämme, veranlaßt, Sie auf nachfolgende beim Setzen zu beobachtenden Vor

schriften aufmerksam zu machen.

Damit auf ein freudiges Gedeihen eines jungen Obstbaumes gerechnet werden könne, ist erforderlich:

1) daß derselbe in hinreichend lockere, mit der erforderlichen Feuchtigkeit und den nöthigen Nahrungs⸗ theilen versehene Erde gesetzt werde. Zu dem Ende ist ein Loch von einem zur Aufnahme der Wurzeln mehr als hinreichenden und je nach der Beschaffenheit des Bodens zu vergrößernden Umfange und zwar selbst dann im Herbste zu machen, wenn auch der Baum erst im Früh⸗ jahre gesetzt werden soll, weil dieß den Vortheil gewährt, daß die Winterfeuchtigkeit besser in die Erde dringt, diese durch den Frost aufgelockert und mürbe gemacht wird und das Setzen alsdann im Frühjahre weniger Zeitaufwand erfordert. Es ist ferner für eine hinreichende Quantität feiner Erde zu sorgen, die sich ohne Zwischenraum überall an die Wurzeln anlegt, wenn nicht die aus dem Loch herausgeworfene brauchbar ist, sowie endlich, wenn die Erde nicht an sich kräftig genug ist, der nöthige Dung, jedoch in verwestem Zustande, beizumengen;

22 daß der Baum wieder gerade eben so tief gesetzt werde, als er gestanden hat. Bei sorg⸗ fältiger Besichtigung der Rinde ist dieser Punkt leicht zu erkennen;

3) daß da der neu gesetzte Baum in Folge der an seinen Wurzeln erlittenen Beschädigung in der ersten Zeit nur verhältnißmäßig geringe Nahrung aus dem Boden zu gewinnen vermag und der Umfang seiner Krone mit dem seiner Wurzeln im Verhältniß stehen muß, wenn erstere voll ständig ernährt werden soll derselbe stark eiugeschnitten werde. Das hierbei wegfallende, Holz ersetzt sich durch den kräftigeren Trieb in wenigen Jahren, während im umgekehrten Fall die Rinde des Baumes aus Mangel an hinreichendem Safte sich verhärtet und dadurch späterhin das freudige Wachsthum hindert. Die Wurzeln selbst müssen, wo sie beschädigt sind, um ihre Fäulniß zu verhüten, entweder abgeschnitten, oder, wenn die Beschädigung zu nahe am Stamme wäre, soweit die Ninde beschädigt ist, scharf ausgeschnitten werden. Insbesondere ist die senk recht in die Tiefe gehende sog. Pfahlwurzel angemessen einzukürzen, damit die Wurzeln mehr auf der Oberfläche bleiben;

4) daß das sog. Einschlämmen in der Regel nur bei dem Setzen im Frühjahre erfolgt, wenn nicht mehr darauf zu rechnen ist, daß die Erde um den Stamm von der Winterfeuchtigkeit vollstän⸗ dig durchdrungen wird. Außer in dem genannten Falle ist es zweckmäßiger, die Grube, in welche die Bäume gesetzt werden, nicht sogleich bis zur vollständigen Höhe auszufüllen, damit das Regenwasser in dieselbe geleitet wird, vielmehr erst, wenn Frost zu befürchten ist, die voll⸗ ständige Ausfüllung eintreten zu lassen; f 5

5) daß beim Beschneiden, welches am Besten im Frühjahre erfolgt, indem sonst bei austrockender

Witterung, und bald nachher eintretendem Froste, das oberste Auge verdirbt darauf gesehen wird, daß ein Zweig, oder wenigstens ein Auge möglichst senkrechte Richtung hat, damit der Baum einen Mittelpunkt erhält und nicht zu sehr nur nach den Seiten, nicht aber in die Höhe wächst;

6) daß der junge Stamm in der in meinem Ausschreiben vom 19. v. M. bezeichneten Weise mit einem, vor dem Setzen des Baumes gehörig einzurammenden, Pfahle versehen, an diesen ge hörig befestigt und gegen Beschädigungen durch Einbinden gesichert wird. 5

Ich erwarte von Ihnen, daß Sie bei den auf Gemeindegrundstücken erfolgenden Pflanzungen auf die genaue Befolgung dieser Vorschriften halten und zugleich dahin wirken, daß auch die Privaten mit denselben und ihren Vortheilen bekannt werden. 5

rinz.