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Zu Nr. K. G. 14473. Gießen am 21. November 1844.
Betreffend: Die Anschaffung von Schreibmaterialien für die Volksschulen— insbesondere die gleichförmige Einrichtung der Schreib- 110 und ihre Abgabe an die Schul—
inder.
i Der Großherzoglich Hessische eisrath des Kreises Gießen
an saͤmmtliche Gr. Buͤrgermeister des Kreises. (mit Ausnahme des Gr. Bürgermeisters dahier.)
Nach den von Gr. Bezirks-Schuleommission gemachten Erfahrungen war bisher die Einführung gleich⸗ förmiger Schreibbücher in den Schulen und die Versehung der Kinder mit solchen nur höchst schwierig zu bewerkstelligen, indem namentlich viele der Kinder den Aufforderungen der Lehrer zur Anschaffung der er⸗ forderlichen Bücher entweder gar nicht oder nur höchst lässig Folge leisteten oder Schreibbücher herbeibrach⸗ ten, welche für den Zweck untauglich befunden wurden.
Zur Beseitigung dieses den Unterricht störenden Uebelstandes verfüge ich hierdurch:
Sie, die Gr. Bürgermeister, haben, insoweit es noch nicht geschehen ist, dafür zu sorgen, daß jährlich eine angemessene Summe als Vorlage zur Anschaffung von Schreibmaterialien für die Schulkinder in die Voranschläge aufgenommen wird. Dem Betrag jener Summe entsprechend, ist sodann von Ihnen oder dem Rechner eine Anzahl Schreibbücher anzuschaffen und sind diese auf jedesmalige Aufforderung des Leh— rers, gegen Verzeichniß der Schulkinder, für welche sie verlangt werden, abzugeben.
Gegen Ende des Rechnungsjahres ist hiernach— insofern eine frühere Aufstellung und Beitreibung der Vorlagen nicht als räthlich erscheinen sollte— ein Hauptverzeichniß sämmtlicher Kinder, welche Schreib— bücher erhalten haben, mit Angabe der Namen der Eltern, Zahl und Preis der Bücher, aufzustellen, das— selbe dem Gemeinderath zur Erklärung vorzulegen, welche Posten als voraussichtlich uneinbringlich auf die Ge— meindekasse übernommen werden sollen, hiernächst abzuschließen, mit Unterschrift des Lehrers und Dirigenten des Schulvorstandes versehen zu lassen, und zur Executorisch-Erklärung resp. Genehmigung der Nieder— schlagung der hierzu bezeichneten Posten einzusenden.—
Ich füge hinzu, daß mit Buch- und Steindruckerei-Besitzer G. D. Brühl I. dahier ein Akkord ab⸗ geschlossen worden ist, wonach derselbe ein in blauem Umschlag geheftetes Exemplar eines Schreibbuchs nach den verschiedenen gebräuchlichen Mustern zu dem billigen Preiß von 2½ Kreuzer zu liefern übernommen hat und Sie sich daher für den Bedarf Ihrer Gemeinde an denselben zu wenden haben. Derselbe hat sich auch erboten, die Zahlung nach den von ihm einzurichtenden Quittungsbüchlein nach jedesmaligem Verlauf eines halben Jahres anzunehmen.
Die Ortsschulvorstände werden von diesem Ausschreiben durch Mittheilung eines Exemplars Nachricht erhalten, damit darnach die betreffenden Lehrer beschieden werden.
Es versteht sich von selbst, daß die Lehrer nur für diejenigen Schulkinder die erforderlichen Schreib— bücher auf dem bezeichneten Wege anzuschaffen haben, welche ihren Aufforderungen zur Beibringung der— selben nicht alsbald entsprechen.
Prin z.


