Ausgabe 
10.2.1844
 
Einzelbild herunterladen

8

*

8.

Zu Nr. K. G. 2203. Gießen am 10. Februar 1844. Betreffend: Die Beitreibung der Communalintraden im Kreise Gleßen. f 7 Der Großherzoglich Hessische eißrath des Kleises Gießen 2 5 an

saͤmmtliche Gr. Buͤrgermeister dieses Kreises.

Es ist zu meiner Kenntniß gekommen, daß Sie bei Pfändungen auf Gemeindegelder häufig die im §. 33 der Instruction vorgesehene Bürgschaft wegen Herbeischaffung der Pfänder im Versteigerungs-Termin übernehmen, aber dann doch nicht dafür sorgen, daß im Versteigerungs⸗Termin die Pfänder zur Stelle ge⸗ schafft sind, wodurch höchst störende Verzögerungen veranlaßt werden und das vorgeschriebene Verfahren sehr erschwert wird, was nur von Nachtheil für die Gemeinden sein kann. Sie werden deßhalb hiermit an⸗ gewiesen, auf jede Weise der Instruction zu genügen und das Beitreibungs-Verfahren, so weit es an Ihnen gelegen ist, zu fördern.

Ein weiterer Mißstand ist es, daß an vielen Orten sich keine Pfandlocale befinden und deßhalb die Pfän⸗ der bei den Pfändungen nicht weggebracht werden können, wodurch das Verfahren ebenwohl sehr gestört wird. Sie werden deßhalb angewiesen, da, wo keine entsprechende Pfandlocale vorhanden sind, solche durch Miethen oder in sonst geeigneter Weise bereit zu halten, damit jederzeit von dem Pfändungs⸗Personal daruber verfügt werden kann. Ich erwarte, daß Sie dieser Verfügung pünktlich nachkommen, und werde ich mich bei den Rundreisen darnach erkundigen, ob und jn wie weit Sie meiner Weisung nachgekommen sind.

My n z.