Ausgabe 
30.1.1843
 
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4.

Zu Nr. K. G. 1307. Gießen am 30. Januar 1843.

Betreffend: Die Form der Bekanntmachung der von den Kreisräthen erlassen werdenden Ausschreiben.

Der Großherzoglich Hessische

Kreisrath des Kreises Gießen

an saͤmmtliche Großherzogliche Buͤrgermeister dieses Kreises.

Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz hat verfügt, daß die Aus⸗ schreiben der Großh. Kreisräthe an die ihnen untergeordneten Behörden und Beamten Bür⸗ germeister, Kirchen- und Schulvorstände c. insoweit sie denselben nicht in schriftlichen Aus⸗ fertigungen zugehen, nicht mehr durch die Kreis-, Intelligenz- und Wochenblätter, sondern durch besondere, unter fortlaufenden Nummern abzudruckende Amtsblätter jenen Behörden und Beam⸗ ten zur Kenntniß gebracht werden sollen.

Diese Einrichtung ist bereits vom Anfang dieses Jahres an in Ausführung gebracht worden, indem Ihnen die Nummern 1 3 des Amtsblatts für den Kreis Gießen zugesendet worden sind.

Zu Ihrer Instruktion bemerke ich Ihnen nun noch Folgendes:

1) Von jedem Amtsblatt werden Ihnen, neben dem wöchentlich erscheinenden Intelligenz⸗ blatt für den Kreis Gießen oder, Falls dieses demnächst mit dem hiesigen Anzeigeblatt etwa vereinigt werden sollte, neben diesen zwei Exemplare zugesendet werden. Von denselben ist Eins für die von Ihnen anzulegende Sammlung und ein Exemplar für die betreffenden Bürgermeisterei-Akten bestimmt. b

2) Zu Anfang jeden Jahres wird Ihnen ein Register über den Inhalt der im Laufe des⸗ vorhergegangenen Jahres erschienenen Ausschreiben mitgetheilt werden. Mit diesem Register sind die dazu gehörigen Amtsblätter ordnungsmäßig einbinden zu lassen und aufzubewahren.

3) Hat der Inhalt eines Ausschreibens auch für die Kirchen⸗ und Schulvorstände Interesse, so wird denselben ein Exemplar des betreffenden Amtsblatts besonders mitgetheilt werden, wel⸗ ches bei den Akten der Kirchen- und Schulvorstände aufbewahrt werden muß.

4) In das unter 1. genannte Intelligenz⸗ oder Anzeige⸗Vlatt werden forthin Bekannt⸗ machungen solcher Art, welche auch Vorschriften für das Publikum enthalten oder deren Kennt nißnahme für dasselbe von besonderem Interesse ist und diejenigen allgemeinen Verfügungen auf genommen werden, welche kein bleibendes, sondern nur ein vorübergehendes Interesse haben; sowie denn jenes Blatt von Ihnen für Bekanntchungen von Versteigerungen, Verpachtungen und dergleichen auch für die Zukunft, wie bisher, zu benutzen ist. f f 5

5) Sollte Ihnen eine Nummer des Amtsblatts etwa nicht zugekommen sein, wenn Sie die folgende erhalten, so haben Sie dies sogleich anzuzeigen. 1

6) Die Dirigenten der Kirchen- und Schulvorstände haben Sie Einsicht dieses Ausschrei⸗ bens nehmen zu lassen.

4 Ducch die besondere Mittheilung des Amtsblattes an Sie erhöht sich der Preiß des Intelligenzblatts von 1 fl. 30 kr. auf 2 fl. jährlich, welcher Preiß auch für den oben bezeichne⸗ ten Fall einer Vereinigung des dermalen bestehenden Intelligenzblattes mit dem Anzeigeblatt nicht weiter erhöht werden wird. f

Dieser Betrag ist von Ihnen auf die betreffenden Gemeindekassen zur Auszahlung an Buchdrucker Brühl I. dahier anzuweisen, zu welchem Ende ich den Credit bei jeder Gemeinde zu Lasten des Reserve-Fonds fur unvorhergesehene Fälle in Lr Klasse hierdurch um 30 kr. erweitere..

Prinz.