Ausgabe 
21.6.1843
 
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9 Been⸗ 5 . Zu Nr. K. G. 7522. Gießen am 21. Juni 1843.

heränder i Betreffend: Die Erweiterung der in den Gemeinde⸗Voranschlägen vorgesehene Kredite. Abeiten ich, daß mungen

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an sämmtliche Großh. Buͤrgermeister dieses Kreises.

Die höchste Staatsbehörde hat sich durch die vielfach vorgekommenen Nichtbeachtungen der in obigem Be⸗ 5 treffe bestehenden Vorschriften zur Einschärfung und weiteren Erläuterung derselben nach anliegendem Aus⸗ schreiben veranlaßt gesehen. 5

Ich theile Ihnen dasselbe zu genauer Nachachtung unter dem Auftrage mit, den Gemeinde⸗Einnehmern unverzüglich Abschrift davon zur gleichmäßigen Bemessung zuzustellen.

Da auch im Kreise Gießen, ungeachtet der häufigen speciellen Belehrungen bei den seitherigen besonderen N Kredit⸗Eröffnungs⸗ und Erweiterungs⸗Gesuchen, sich unrichtige und unvollständige Vorlagen, sowohl von Seiten der Gr. Bürgermeister, als auch der Rechner, stets wiederholt haben, so begleite ich diese Mittheilung mit der Bemerkung, daß ich für die Zukunst die streng vorschriftsmäßige Behandlung dieses Gegenstandes mit Bestimmt⸗ heit erwarte und Zuwiderhandlungen geeigneten Falls disciplinarisch ahnden werde.

Bei den einzureichenden Verzeichnissen, Protokollen und Ihren Berichten haben Sie die beigedruckten Formularien in Anwendung zu bringen, wovon Sie sich erforderlichen Falls einen genügenden Vorrath

drucken lassen können. Prinz.