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Zu Nr. K. G. 5921. Gießen am 9. Mai 1843.
Betreffend: Die Verminderung der Herbstzeitlose. Der Großherzoglich Hessische 2
Kreisrath des Kreises Gießen
an sämmtliche Großh. Buͤrgermeister dieses Kreißese
Veranlaßt durch die Wahrnehmung, daß sich in diesem Frühjahr auf einem großen Theile der Wiesen des Kreißes die deren Kultur und im Gebrauche zur Fütterung des Viehs so höchst nachtheilige Herbstzeitlose wieder in Menge zeigt, mache ich Sie auf die Nothwendigkeit aufmerksam, das, in Nr. 12 der landwirthschastlichen Zeitschrist von 1840 empfohlene und sich seither bei mehrjähriger Fortsetzung des Verfahrens erprobt habende, Ausziehen der Pflanzen mit dem ganzen Schafte bei feuchtem Boden in Anwendung zu bringen.
Sie haben die Privatwiesen⸗Besitzer unter geeigneter Verständigung über die Schädlichkeit der
Pflanze, wenn solche etwa noch nöthig erscheinen sollte, zu ermuntern, Ihrerseits zur Vertilgung
derselben nach Möglichkeit beizutragen; was aber die Gemeindewiesen betrifft, so weise ich Sie an, unverzüglich das Ausrupfen der Pflanzen auf Gemeindekosten, soweit irgend thunlich, be⸗ werkstelligen zu lassen.
In der landwirthschaftlichen Zeitschrift Nro 25 von 1842 wird eines ganz geeigneten Mittels hierzu gedacht, welches wohl hier und da auch im hiesigen Kreise in Anwendung gebracht werden könnte: es wurden nämlich in einzelnen Gemeinden Schulkinder zum Ausrupfen der Pflanzen gegen eine Vergütung von 1 Kreuzer für 200 mit dem ganzen Schafte ausgezogene Pflanzen benutzt.
Wie Sie meiner Auflage nachgekommen sind, darüber erwarte ich binnen 4 Wochen Ihren
Bericht. — Prinz.


