Ausgabe 
2.3.1843
 
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9.

Zu Nr. K. G. 2661. N Gießen am 2. März. 1843.

Betreffend: Den Termin für den Abschluß und die Einsendung der Gemeinde-Rechnungen für 1842.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen

an die Großherzogl. Bürgermeister dieses Kreises.

Geoßherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat auch in Bezug auf die Gemeinde Rechnungen für 1842 allgemein den Termin zum Schluß der Bücher auf den 31. Mai, zur Ablieferung der Rechnungen an die Bürgermeister auf den 30. Juni und zur Einsendung der Rechnungen an die Großh. Rechnungs⸗Kammer auf den 31. Juli l. J. bestimmt. Ich setze Sie hiervon zur Nachachtung und Bescheidung der Gemeinde⸗Einnehmer unter dem Anfügen in Kennt niß, daß wegen etwa nöthig werdender Erstreckung dieser erweiterten Fristen in den einzelnen Fällen nach den bestehenden Vorschriften zu verfahren ist, und daß die Nichteinhaltung der Fristen und beziehungsweise der Unterlassung? der desfalls zu machenden Anzeigen Disciplinarstrafen und sonstige etwa nöthig werdende Zwangsmaaßregeln zur Folge haben werden. Pri n