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Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt
M22. Freitag, den 3 1. Mai 1839.
Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz⸗ und Kreisblatt be⸗ stimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt pr. Zeile 2 kr.
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reisräthliche Vekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 4300. Gießen am 25. Mai 1839.
Betreffend: Den Hausirhandel und die hausirend betrieben werdenden Gewerbe; insbesondere das Hausiren in den Städten.
Der Großherzoglich Hessische
Kreisrath des Kreises Gießen an die smmtlichen Großherzogl. Buͤrgermeister des Kreises Gießen.
Unter Bezugnahme auf meine, unterm 11. Januar 1837. im obigen Betreff erlassene Verfugung benachrichtige ich Sie, daß Großherzogl. Ministerium des Innern und der Justiz das Verbot des Hausirhandels in Staͤdten des Großherzogthums auch auf die Staͤdte Alzey, Bensheim und Michelstadt ausgedehnt hat, und weise Sie demgemaͤs an: die erwaͤhnten Staͤdte demnaͤchst in den betreffenden Formularien fuͤr Hausir-Gewerbspatente, den uͤbrigen, in welchen das Hausiren bereits verboten war, anzureihen, resp. namentlich aufzufuͤhren.
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Zu Nr. K. G. 4457. Gießen am 27. Maͤrz 1839. Betreffend: Die Ankertigung der jahrlichen Zehntzrundrenten⸗Hebregister. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die sämmtlichen Großherzogl. Burgermeister des Kreises Gießen.
Durch die von der hoͤchsten Staatsbehoͤrde in rubricirtem Betreff neuerdings erlassenen Ausschreiben ꝛc. veranlaßt, muß ich Sie anweisen, für die Folge die Anfertigung von Grund⸗ renten⸗Hebregistern nicht mehr durch hierzu nicht berechtigten Personen besorgen zu lassen, viel— mehr in solchen Faͤllen, unter Angabe der Groͤße, uber die zu fertigenden Ausschlaͤge bericht— liche Anzeige anher zu erstatten, damit alsdann durch mich das weiter Erforderliche veranlaßt
werden kann. K. Ch. Knorr.


