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Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Olatt

M12. Freitag, den 22. Maͤrz 1839.

Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz- und Kreisblatt be— stimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden;

später eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift deträgt pr. Zeile 2 kr.

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Rreisräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 8138. Gießen am 15. Maͤrz 1839.

Betreffend: Die Anlegung von Holzmagazinen in den Gemeinden. Der Großherzoglich Hessische

Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Gr. Buͤrgermeister des Kreises Gießen.

Bereits in Gefolge der von Hoͤchstpreißlichem Ministerium gebilligten Ausschreiben der Gr. Oberforstdirection vom 3. Januar 1829 und vom 7. Septbr. 1830, sowie des Aus⸗ schreibens der vormaligen Regierung dahier vom 14. Juni 1831, wurden die Ortsvorstaͤnde durch die vorgesetzten Verwaltungsbehoͤrden aufmerksam gemacht, welche Vortheile die Anlegung von Ortsholzmagazinen gewaͤhrt. Obschon in den Gemeinden des Kreises Gießen diese Vor⸗ theile nicht in der Weise, wie man es gewuͤnscht haͤtte, gewuͤrdigt worden sind, so haben doch jene Ausschreiben in sehr vielen Gemeinden des Großherzogthums die Errichtung von Ortsholz⸗

Magazinen zur Folge gehabt, und die zeitherige Erfahrung hat gezeigt, daß an den vielen Or⸗

ten wo man die Sache mit Ernst betrieben hat, die Anlegung von Holzmagazinen nicht allein ausfuͤhrbar, sondern auch von nuͤtzlichem Erfolg gewesen ist.

Diese Erfahrung, sowie das seit Kurzem uberall eingetretene Steigen der Holzpreise ver— anlaßt die hoͤchste Staatsbehoͤrde, diesem fuͤr das Gemeinwohl so wichtigen Gegenstande fort— wahrend alle Sorgfalt zu widmen, und um so dringender auf Verbreitung der fraglichen Maas⸗ regel hinzuwirken, als bei der gegenwaͤrtigen Theuerung des Branntweins besonders die aͤrme— ren Einwohner leiden, da diesen entweder die hinreichenden Mittel fehlen, das erforderliche Holz zu der Zeit in den Quantitäten, wie es in den Waldungen zum Verkauf kommt, anzu⸗ kaufen, oder doch nicht im Stande sind, sich einen solchen Holzvorrath anzuschaffen, um sich nicht dem verschwenderischen, und deßhalb fuͤr die Gesammtheit nachtheiligen Gebrauch des grunen Holzes hingeben zu muͤssen.— Diesen Nachtheilen kann auf zweckmaͤßige Weise durch die Errichtung von Ortsholzmagazinen begegnet werden, indem solche den Vortheil gewaͤhren, daß die betreffenden Ortseinwohner im Augenblick des Beduͤrfnisses, in kleinen Quantitaͤten, zu einem jedenfalls viel billigeren Preis als aus Privatmagazinen, und erforderlichen Falls