Nr. K. G. 6742.
Betreffend: Die Uniformirung der Ortspolizeidiener.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gruͤn berg
an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises. Es ist die nachstehende hoͤchste Verfugung ergangen:
26.
Grünberg am 10. August 1839.
N
Zu Nr. D. 12853. Darmstadt am 31. Juli 1839. . ö Betreffend: Uniformirung der Ortspolizeidiener. 95 Das Großherzoglich Hessische 1 Ministerium des Innern und der Justiz 10 a n 17 die Großherzogl. Provinzial-Commissariate dahier und zu Giessen,
M und die saͤmmtlichen Großherzogl. Kreisraͤthe.
Nach einer Eroͤffnung des Großherzogl. Kriegs-Ministeriums sollen in den Pro⸗ vinzialstädten des Großherzogthums die Ortspolizeidiener mit Oberroͤcken und Kappen bekleidet sein, die denen der Officiere sehr ähnlich sehen, namentlich sollen an einigen Orten die Oberroͤcke der Ortspolizeidiener, wenn auch ohne farbiges Abzeichen, doch im Schnitte den Officiers⸗Oberroͤcken so ähnlich sein, daß die gedachten Polizeidiener von Officieren solcher Corps, welche, wie z. B. die Artillerie-Officiere, keine Abzeichen von lebhafter Farbe tragen, sowie von denjenigen Nichstreitenden im Officiersrange, welche gar kein farbiges Abzeichen auf ihren Uniforms⸗Oberroͤcken haben, schon in geringer Entfernung fast gar nicht unterschieden werden koͤnnen, zumal, da an einzelnen Orten die Polizei⸗ diener dabei noch die Saͤbelkuppel unter den Oberroͤcken tragen.
Veranlaßt hierdurch, tragen wir Ihnen auf, dafuͤr zu sorgen, daß diesem Miß⸗ brauche, insoweit er an Orten Ihres Verwaltungsbezirks stattfindet, alsbald abgeholfen wird, wobei wir ubrigens bemerken, daß den Polizeiofficianten gestattet werden kann, zum M Behuf polizeilicher Zwecke die Saͤbelkuppel unter den Oberröcken zu tragen, insoferne i 9 nur dabei die Oberroͤcke selbst nicht gerade den Schnitt der OfficiersOberroͤcke haben.
In Verhinderung des Staats- Ministers. ien de. Prinz. 10 Indem ich Sie hiervon in Kenntneß setze, weise ich Sie an, solche genau zu befolgen, und 9 wo die Uniformen der Polizeidiener in ihrem Schnitte den Officiers-Uniformen gleichen, solche alsbald abaͤndern zu lassen. b 5
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